Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Officium divinum.

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zeit aber legantur vicissim a fratribus in-codice super analogium (Lesepult) treslectiones — abwechselnd mit Responso-rien —, nämlich aus dem A. und N. Test.,und Auslegungen (expositiones) der nomi-natissimi doctores orthodoxi et catholicipatres; dagegen an Sonntagen in jederNocturn vier Lectionen, in der drittenaus dem N. Test, (irrig Binterim IY, 1,398: nie wurden mehr als neun Lectionenrecitirt). Die Lesungen der ersten Noc-turn wurden jedenfalls dem A. Test., dieder zweiten den hl. Tätern entnommen.Eine dreizehnte Lection bildete endlich•das Sonntagsevangelium, das nach demTe Deum gelesen ward. Eine andere Ord-nung herrschte bei den orientalischen Mön-chen. Nach Cassian. II 4 folgten in den,solemnitates nocturnae 1 und vespertinaeje auf zwölf Psalmen zwei Lesungen: eineaus dem A. Test, und eine aus dem N.Test.; nur an Samstagen und Sonntagenbeide aus dem N. Test. — Eine wichtigeAenderung soll im 4. Jahrh. die erwähnteReform des Damasus für das Officium desWeltklerus herbeigeführt haben, wodurchdie Lesungen (Perikopen) für Messe undOfficium fest geordnet (s. d. Art. Comes)und Psalterium und Lectionarius (über) dieliturgischen Bücher für den Gebetsdienstwurden. Doch sind die Berichte überJene Reform dunkel und stehen zum Theilim Widerspruch mit späteren Nachrichten.Es behaupten nämlich Warnefrid und derAbt Theodomar von Monte Cassino: inecclesia romana sacras scripturas legi mosnon fuerit ante beatum Gregorium papam•(Migne Script, lat. 95, 1584). Damit stimmtder St. Gallener Ordo Rom. bei TommasiIV 323 ff. überein. Es hat also Damasus•wol nur die Lesungen für die Messfeierund nicht auch für das Stundengebet ord-nen lassen. Aus Benedict ersehen wir nur,•dass der römische Weltklerus zu seinerZeit ,cantica ... ex prophetis 1 (c. 13) las.Wir werden kaum irren, wenn wir für•die ältere Zeit Lectio continua auch imGebetsdienst annehmen, bis auch hier all-mälig gewisse biblische Abschnitte undBücher für gewisse Zeiten feststehend wur-den : im Advent Isaias, in der Fasten derPentateuch (Genesis, für das 7. Jahrh. be-stätigt durch die römische Horenordnungbei Bianchini ), in der Passionszeit Jere-mias u. s. w. (vgl. Chryxost. Hom. 63 adpop. Antioch.). Mit Uebergehung dessen,was Martigny 1 540 und andere Schrift-steller Unrichtiges, weil ohne Quellen-belege, über die Lectionen der alten ZeitVorbringen , sei für die gallicanische Kir-che auf die Nachricht hingewiesen, dieCennadim (De vir. illustr. c. 79) überden bekannten massilianischen Presbyter

und Reformator der gallicanischen Litur-gie, Musaeus (f ca. 458), bietet: hor-tatu s. Venerii episcopi excerpsit ex ss.scripturis lectiones totius anni festivis ap-tas diebus, responsoria etiam psalmorum,capitula tempori ac lectionibus congruen-tia. Das wichtigste Zeugniss aus Gallienaber bringt uns die Synode im J. 499 zuLyon, unter Avitus gehalten. Danachwurde im Nachtofficium ,secundum morem 1eine Lection aus Moses, alsdann postpsalmos decantatos — ex prophetis, hier-auf nach einigen weiteren Psalmen — exevangelio, zuletzt ex apostolo vorgelesen(Migne Script, lat. 59, 389). Wir findenhier ein völlig geregeltes System mit vier-facher Schriftlesung. Hatte ja auch schondas Conc. Venet. (465) c. 15 vorgeschrieben,dass in der ganzen Provinz wie ein ordosacrorum, so una psallendi consuetudobestehen solle (missverständlich übersetztbei Hefele C.-G. II 2 595). Der mozara-bische Ritus hat bis heute keine anderenLesungen als die ,Prophetia‘ (aus denPropheten). Alt ist die Lesung von Mar-tyreracten bez. von Leben der Heiligen.Schon das Conc. Carth. III (397) gestattet,die Passiones martyrum an den Dies anni-versarii zu verlesen. Im 7. Jahrh. be-schäftigt sich das Conc. Const. III, c. 63damit; bei den Lateinern war die Sitte,Väterhomilien und Heiligenleben zu ver-lesen, seit dem 9. Jahrh. allgemein ( Joh.Diac. Tita Greg., praef.). In diese Zeitfällt auch, wenn die karolingischen Litur-giker recht berichten, die Aufforderung:iube, domne, benedicere (Amalar. 1. c.IV 3). Welchen Umfang übrigens ehe-dem die Lesungen im Officium hatten,zeigt noch die Lectio brevis aus dem A.und N. Test, in den kleinen Horen derTerz, Sext und Non; und in einzelnenKirchen bez. Klöstern wurden in allenHoren der Osterzeit Evangelienabschnitteverlesen (Migne 1. c. 68, 393). Ueber diehervorragende Stellung, welche die Le-sung des Evangeliums einst im Offi-cium einnahm, s. 0. Wolf im ,Katholik 11884, 394 ff.

c) Die Kapitel sind kurze Lesungenaus der hl. Schrift, deshalb Capitella, Lec-ticulae, Lectiones breves genannt. Sievertreten im Tagesofficium die Stelle,welche die grösseren Lesungen im Nacht-officium einnehmen. Der Grund liegt nahe.Ihre Ausbildung darf ebenfalls im mona-stischen Chorgebet gesucht werden. Un-richtig ist, dass sie erst im 6. Jahrh. durchdas Concil von Agde eingeführt sein sol-len , wie oft behauptet wird. Schon Mu-saeus (s. oben) hat die Capitula geordnet,welche dann das Conc. Agath. allgemeinvorschrieb: post hymnos capitella de psal-