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Officium divinum.
Sitte, welche durch die römische Kircheseit dem 8. Jahrh. im Westen allgemeinwurde, mit Ausnahme der Mailänder Kirche,welche, an der alten Ordnung festhaltend,die Yesper Abends betet (Grancolas Traitede l’off. divin 438).
Bis ins 6. Jahrh. wurde eine grössereAnzahl von Psalmen in der Yesper ge-betet; die Mönche sangen im 4. und 5.Jahrh. zwölf und mehr Psalmen, allerdingshatte sich auch die Complet noch nichtals besondere Gebetszeit festgesetzt ( Cas -sian. II 5 u. 6). Aus der Regel Benedictsc. 18 erhellt, dass im 6. Jahrh. in der,Vespertina synaxis 1 (ib. c. 17) nur noch4—5 Psalmen gesungen wurden.
c) Das Completorium (auch eom-pletorii sc. psalmi) löste sich im 5. Jahrh.von der Yesper ab und wurde eigentlichesAbendgebet. Den Anfang hierzu habendie Abendländer gemacht. Nach der Re-gel Benedicts (1. c ) zu schliessen, war im6. Jahrh. das Completorium allgemein imAbendland eingebürgert. Jetzige Complet-psalmen wurden vor Entstehung der Com-plet in der Vesper gebetet, so Ps. 90 (quihabitat in adiutorio Altissimi; vgl. Basil.1. c.). Zu den Ps. 4. 90 und 133 der altenZeit (siehe Regul. Bened. c. 18) kam im9. Jahrh. noch Ps. 30.
d) Zu den sog. kleinen Horen seinachgetragen, dass die Prim auch (Hora)matutina heisst, und vielleicht haben man-che Yäter mit dem Ausdruck ,Oratio di-luculo* die Prim im Sinne, wenn nicht dieLaudes. Aus Durandus (Ration, divin.offic. Y 5) ersehen wir, dass das Symbo-lum Athanas. erst im 12. Jahrh. zur Primtrat. Dass zur Terz, Sext und Non jedrei Psalmen gesungen wurden, bezeugtCassian. III 2 für das 5., Benedicts Reg.c. 17 für das 6. Jahrh. Diese Einrichtungwird dem Pachomius zugeschrieben ( Soz .Hist. eccl. III 13), aber wir wissen nicht,welche Psalmen je in diesen Horen reci-tirt wurden. In der Sext betete mannach Basil. 1. c., wenigstens im Orient,den spätem Completpsalm 90. Im Mor-genlande scheinen schon seit dem 4., imAbendlande seit dem 5. Jahrh. die jetzi-gen Psalmen der kleinen Horen stehendgeworden zu sein.
3) Die Bestandtheile des Offi-ciums im Allgemeinen.
a) Die Psalmen bildeten von Anfang |an die Grundlage in der Ost- und West-kirche, wie denn auch der Name Psalmo-dia stehende Bezeichnung für Gebetsdienstun( l psallere für Abbeten oder Singen desOfficiums wurde. Daher die öftere Be-zeichnung psalmorum decantatio, so bei(jrrer/or. Tur. Vitae patr. c. 5. Die ältesterömische Form scheint darin bestanden
zu haben, dass einmal in der Woche derPsalter gebetet wurde (Bened. 1. c. c. 18 r-omnimodis id attendatur, ut omni hebdo-mada psalterium ex integro, numero 150psalmorum psallatur). In anderen Kirchenbestimmte jedesmal der Bischof oder Klo-stervorsteher (Abt), welche Psalmen ge-lesen werden sollten. Schon sehr früheschloss man an eine Psalmenreihe die-Oratio dominica. Dass Psalmen mit Pater-noster auch im Morgenlande die Haupt-bestandteile bildeten, bezeugt Pseudo-Athanasius De virgin. n. 12—20. Die mittel-alterlichen Liturgiker berichten, dass schonP. Damasus (f 384) bei seiner Reform desliturgischen Gebetes durch Hieronymuseine genaue Vertheilung der Psalmen (undLectionen?) für die einzelnen Horen habe-vornehmen und im Psalterium vereinigenlassen. Die orientalischen Mönche sangensowol im Nacht- als im Tagesofficium je-zwölf Psalmen ( Cassian. II 4).
b) Schwieriger ist es, trotz einzelnerNachrichten, nachzuweisen, wann und inwelcher Gestalt die Schriftlesung'(lectio) fester Bestandtheil des Officiumswurde. Viele Liturgiker sind der An-sicht, dass von Anfang an neben Psalmen-gesang auch Schriftlesung stattfand; wirwerden wol richtiger sagen, seitdem dasChorgebet einige feste Ordnung erlangthatte, wurden, und zwar nur im Nacht-officium, auch Stellen oder Abschnitte ausder Schrift verlesen. Vermuthlich habendie Mönche auch diesen Theil zuerst inihr Gebet aufgenommen. Die Schriftlectürebildete eine passende Abwechslung zwi-schen den Psalmen, gleichsam den pro-saischen Theil des Gebetes, und bot die-Unterlage für die Meditation der Mönche.Dies dürfte Benedict c. 8 mit den Wortenandeuten: post vigilias a fratribus, quipsalterii vel lectionum aliquid indigent,meditationi inserviatur. Wie das Conc.Laodic. c. 17 vorschrieb, sollten in denjuvaljsij nicht bloss Psalmen gesungen wer-den , sondern Sii \x£ao u y.air exarrov '\ial-p-ov eine avay/ami statthaben. Sicherlichist durch diesen Kanon die Lesung nichterstmals eingeführt, sondern ein bestehen-der Gebrauch genauer geregelt oder mo-dificirt worden. Dass aber die Acta ss.Cypriani et Saturnini von einer Lesungetwas behaupten, wie Probst (FreiburgerK.-Lex. II 2 1258) anzunehmen scheint, istirrig. Als das Officium nocturnum einefeste Regelung erhielt, wurde je am Schlusseiner Nocturn ein Stück aus dem A. oderN. Test, verlesen. Benedict schreibt c. 9-und 10 vor, dass in den Yigiliae noctur-nae zur Sommerszeit eine Lection (unade veteri testamento memoriter dicatur)wegen der Kürze der Nächte, zur Winters-