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Zweiter Band. I - Z.
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Pallium.

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■dom 8. Jahrh. ist es ein Pfand, durchdessen Annahme der Erzbischof die Su-prematie des apostolischen Stuhles aner-kennt. So schreibt Bonifatius im J. 745{Ep. 63) an Cuthbert von Canterbury, erseinerseits werde dem römischen Stuhlegehorchen und ermahne die Metropoliten,,pallia ab illa sede quaerere 1 . Und ausBriefen des Papstes Zacharias an Bonifatiusvom J. 743 erhellt, dass dieser schon vorherfür einige unter ihm stehende Metropolitendas P. erbeten hatte. Nikolaus I erliess inseinen ßesponsa ad consulta Bulgar. c. 73die Verordnung, dass kein Erzbischof in-thronisirt werden oder bischöfliche Func-tionen vornehmen solle, bis er das P.empfangen habe, während vorher einzelneMetropoliten oder Primaten mehrere Jahreihre Stühle inneliatten, ehe sie um dasselbenachsuchten. Seine eigentliche Bedeutunghatte es unter Gregor d. Gr. erlangt; vonda ab entfaltete sich mit dem Usus palliidas Ius pallii. Gregor verlieh es als Insignean Bischöfe und Erzbischöfe auf hervor-ragenden Sitzen und bestellte sie zu Vieariisedis apostolicae; anfänglich bekamen alsoin der römischen Kirche durchaus nicht alleErzbischöfe bez. Metropoliten diese Aus-zeichnung, sondern nur die päpstlichenVicare. So hatte Papst Vigilius den ge-nannten Auxanius zum Vicar in Gallien,Gregor d. Gr. den Bischof Johann von Pri-ma lustiniana zum Vicar von Ost-Ulyrienbestellt (Ep. II 23). War aber das P. einGeschenk des Papstes, so konnte dasConcil von Macon (581) c. 6 nicht ver-ordnen, dass kein Erzbischof ,sine palliomissam dicere praesumat.“ Wir müssensomit annehmen, dass von dem römischenoder päpstlichen P. das hier gemeintegallicanische verschieden war; letztereskann nur eine Auszeichnung gewesen sein,die, wie das griechische Apotpopiov, jederErzbischof in Gallien während der ,Cele-bration als Zeichen seines Ranges tragenmusste ohne Rücksicht auf den Papst, wieder Priester die Stola trägt* (vgl. Conc.Bracar. 685, c. 4; Martine und Durand.Thesaur. anecd. V 99). Gregor hat aufder römischen Synode (595) festgesetzt,dass das P. unentgeltlich ertlieilt werdensolle, und über die Art des Tragens be-fiehlt derselbe Papst an Erzbischof Mari-nianus von Ravenna: quo (sc. pallio) nonaliter uti memineris, nisi in propria suaecivitatis ecclesia . . . procedens a salnta-torio ad saera missarum solemnia cele-branda; peractis vero missis (pallium) insalutatorio curabis deponere.

b) DeutungundUrsprung. WelcheBedeutung man in ältester Zeit dem P.beilegte, bez. wie es entstand, darübergehen die Ansichten auseinander. Am

meisten hat sich die bereits bei Isidor vonPehtsium 1. c. angedeutete und später vonGermanus, Patriarch von Constantinopel(715), vertretene Meinung Geltung ver-schafft, das P. symbolisire das Hirtenamt,oder weise auf die Idee hin, dass der Bi-schof Vertreter des guten Hirten sei. Soin neuerer Zeit u. A. Martigny, Garrucciund, wie es scheint, Ilefele (Beitr. II 215).Eine andere Ansicht vertritt Vespasiani(De sacri pallii orig, disquis., Rom. 1856).Hach ihm ist das P. Symbol der aposto-lischen Succession und der damit verbun-denen Jurisdiction und hat sein Vorbildbei den Propheten. So schickte Elias,pallium suum super illum‘, sc. dem Eli-saeus, um ihn zu seinem Nachfolger zuernennen (III Kön. 19, 19; IV Kön. 2, 13).Auf einem Relief im Lateran-Mus. ( KrausR. S. 2 363, Fig. 50) übergiebt Christus(Elias) dem Petrus (Elisaeus) den Mantel,welchen Petrus mit verhüllter Hand em-pfängt. Dieses wie andere Bilder der Ka-takomben sollen uns belehren, wie das P.zu verstehen sei. Das P. des Papstes seidemnach der Mantel des hl. Petrus, wo-her der alte Ausdruck komme: pallium decorpore s. Petri, und die Sitte, dass derj Papst sein P. vom Grabe des hl. Petrusnehme, dass derselbe die Pallien der Erz-bischöfe in der Vigil von Natale s. Petri,wo dieser sein P. zurückliess, weihe undauf den Sarg des Apostels lege, wo sie biszur Versendung verbleiben. Mit all diesemsolle angedeutet werden, dass die aposto-lische Gewalt auf die Bischöfe übergeheund letztere nur Vertreter der Apostelseien. Um die apostolische Vertretung undNachfolge auszudrücken, seien in den Kir-chen zu Alexandrien und Jerusalem die. Pallien des hl. Marcus bez. des hl. Jaco-j bus aufbewahrt und von den jeweiligenj Bischöfen getragen worden. So anspre-chend diese Auffassung ist, so lässt sich! doch vom Standpunkt der Geschichte aus! Manches dagegen geltend machen; wirmüssen verzichten, hier die Gegengründevorzutragen. Reusens Elements d’archeol.1 2 521 stellt die unhaltbare Meinung auf,

S der byzantinische Kaiser habe das Profan-jP. mit Gold- und Purpurstreifen als In-| signe dem Papste geschenkt und dieserdie gleiche Sitte bei den Bischöfen ein-geführt. In älterer Zeit hatten namentlichde Marca, Baluzius, Thommasin die Ansichtvertreten und Marriott (Vestiar. Christ.;s. d. Art. Kleidung, liturg. II 177 ff.) istihnen gefolgt, dass das P. sein Prototypin dem Kleid (vgl. die Consulardiptychen),das die oströmischen Kaiser als Consulntrugen, habe, und in der That schei-nen manche schriftliche und monumentaleZeugnisse dafür zu sprechen. Lesen wir