Presbyter.
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dass das Recht, das Opfer darzubringen,den Presbytern erst wäre übertragen wor-den ; nur durfte lange Zeit der P. bloss inGemeinschaft mit dem Bischof das heiligeOpfer feiern, wovon sich Reste bis insMA. erhalten haben ( Amalar. De eccles.offic. I 12; s. d. Art. Fermentum I 485und Cypr. Ep. 4. 6. 9. 87. 66. 77; ProbstSacram. u. Sacram entalien 212 ff.). DieConstit. apost. III 20 geben als wesent-lichste Functionen des Presbyters an: erlehrt, opfert, tauft und segnet das Yolk.In der Stelle, wo Polycarp. Ad Phil. c. 6den Dienst des Presbyters beschreibt, nennter allerdings keine Culthandlungen, son-dern nur Seelsorge und Handhabung derDisciplin; dagegen entzieht die Synodevon Neocaesarea c. 9 das Offerre dem ge-fallenen P. Ein Epitaph auf den P. Ma-rinus bei Le Blant Inscr. de la Gaule II90 besagt: HOC IACET IN TYMYLOSACRA QYI MYSTICA SEMPER || DI-YISIT POPYLIS PIETATE HONOREDECORYS etc. Als die Zahl der Bischöfesich verminderte und die der Landpfar-reien zunahm, wurden auch die Functio-nen der P. selbständiger. Das Taufenist schon erwähnt; doch stand die feier-liche Taufhandlung ursprünglich nur demBischof zu ( Tertidl. De bapt. c. 17: dandi[baptismum] quidem habet ius summussacerdos qui est episcopus; dehinc pres-byteri et diaconi, non tarnen sine episcopiauctoritate). Die Can. apost. 47. 49. 50nennen den Bischof oder den P. als Spen-der der Taufe (vgl. Hippol. In Theophan.§ 5 und Cypr. Ep. 73). Hieron. Dial. c.Lucif. c. 9 bestätigt, dass ,sine chrismateet episcopi iussione neque presbyter ne-que diaconus ius habeat baptizandi*. Beider grossen Menge von Täuflingen inmanchen Kirchen haben wol auch Priestersich bei der Ostertaufe, die sonst regel-mässig der Bischof vollzog, betheiligt; je-denfalls wurden einzelne Functionen, wieExorcismus und Salbung, von Presbyternund Diakonen vorgenommen. Dass imchristlichen Alterthum ein P. ordnungs-mässig die Firmung gespendet habe,ist durch kein zuverlässiges Beispiel zubelegen, vielmehr war sicherlich der Bi-schof stets der Spender. Für die Spen-dung der hl. 0 e 1 u n g durch P. habenwir nur im Jacobusbrief 5, 14 ein Zeug-niss, wol aber lesen wir, dass den Pres-bytern die Krankenpflege oblag ( Polycarp.Ad Phil. c. 6; Commodian in dem Gedieht,Pastori‘ v. 78) und die Priester auch vor-zugsweise die Märtyrer (Confessores), dienicht selten an ihren Wunden starben, inden Gefängnissen besuchten; so mögensie liier bisweilen dieses Sacrament ge-spendet haben. Dem P. stand ferner,
wenigstens im Morgenlande, die Segnung(euXo-fEiv) des Yolkes zu ( Const. apost. III20. VIII 28); er segnet das Wasser {Cypr.Ep. 70), Speisen (benedicente presbytero,Act. s. Theodot. ap. Ruinart II, n. 11).Segnen von Früchten aller Art erwähntHippol. Can. 36; Ephrem Serm. de timoreDei: ehre die Priester, damit der Segenihres Mundes auf dich komme {Basil. Ep. 2ad Amphil. u. Conc. Agath. c. 44). Bedeu-dend war die Stellung, welche der P. inder Bussanstalt der alten Zeit ein-nahm, indem er nicht bloss die Exomolo-gese abnahm, sondern auch als Richterdie Wiederaufnahme (Reconciliation) derSünder in die Kirche vollzog. Doch habeneinige Synoden die Yornahme der Recon-ciliation durch P. eingeschränkt (Conc.Hipp. 393, c. 30; s. d. Art. Busse I 179 ff.und Probst Sacram. etc. 256 ff. Ueberdie Cultuspredigt s. d. Art. PredigtII 633, II). Sicherlich fiel den Presby-tern, lange bevor sie die gottesdienstlichePredigt übertragen erhielten, Antheil amLehrberufe zu, namentlich wurden diePresbyteri doctores mit dem katecheti-schen Unterrichte betraut, und vielleichtsind Eph. 4, 11, Past. Herrn. Vis. III 5, 1,Hippol. bei Epiphan. Haeres. 42, 2 undEuseb. H. e. VII 24, wo StSaV/.aXot nebeniroigevsc resp. lmay.or.oi genannt werden,erstere lehrende P. gewesen. Ueberhauptwaren die Priester hinsichtlich des Cultusund speziell in der Sacramentsverwaltungdie Gehilfen der Bischöfe: cxuXXsixoopYoc,comministri, wie die Alten es nannten.Noch bei der Ordination der Priester, diedoch ausschliesslich Obliegenheit des Bi-schofs ist, nimmt der P. insofern Theil,als er dem Ordinanden die Hände auf-legt {Conc. Carth. IV, c. 3. 4). — Ent-zogen waren dem P. immer folgendeFunctionen: die Ordination, die Weihedes Chrisam und des Katechumenen-Oels.Const. apost. YII 42 u. 44, Hippol. Can.19, § 8 und verschiedene Synoden vom4. bis 6. Jahrh., wie Conc. Carth. II c. 3;entzogen ferner die Consecration von Kir-chen und Altären, Benediction von Jung-frauen {Conc. Carth. II. c. 3). Die unterIsidors Vorsitz abgehaltene zweite Synodevon Sevilla 619, c. 7 hat die Grenzlinienzwischen bischöflichen und priesterlichenFunctionen genauer gezogen.
b) Leitung der Kirche. Eine wich-tige Stellung nahmen die P. der erstenJahrhunderte im Kirchenregimente ein —in Sachen der Verwaltung, Disciplin undder Rechtspflege. In allen diesen Ange-legenheiten bildeten die Priester das aw£-Sptov {Ignat. Ad Trall. c. 3) oder das Con-silium , das Rathscollegium des Bischofs.Die Const. apost. II 28 nennen die P. die