Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Presbyter.

Magnes. c. 6; Zahn Ignat. v. Antiochien444 f.; Proist a. a. 0. 29. Dem scheintaber Irenaeus zu widersprechen, welcherHaeres. III 2, 2 von einer ,traditio, quaeper successiones presbyterorum in ecclesiiscustoditur“, und IV 26, 2 von einem Cha-risma veritatis“, das die Bischöfe ,cumepiscopatus successione acceperunt“, redet.Jene ,Presbyteri“ aber sind ihm die ehr-würdigen ,Senioren 1 unter den Bischöfen,die von den Aposteln gestiftete Kirchenleiteten und denen eine besondere Lelir-auctorität zukam, insofern sie als die wah-ren Träger der apostolischen Tradition an-gesehen wurden ( Probst a. a. 0. 55; Pöt-tinger Hippolyt, u. Callist. 340). SolchenSeniores mag des Apostels Abschiedsredein Milet vorzugsweise gegolten haben, siesind die eiuoxoiroi dort, während wol gewissauch eigentliche Presbyteri anwesend wa-ren. Wir finden ferner, dass der Hirt desHermas (Vis. III 5) den Unterschied kennt,indem er aufzählt: apostoli (die 12) etepiscopi (ihre Nachfolger) et doctores (pres-byteri) et ministri (diaconi), qui (apostoliet episcopi) et episcopatum gesserunt et(presbyteri) docuerunt et (diaconi) mini-straverunt. Von dieser Stelle dürftenauch die Sätze Ephes. 4, 11 und I Kor.12, 28—30 ihr Licht empfangen. Selbstdie clementinischen Homilien (III67) zeugen deutlichst für die drei hierar-chischen Grade; es folgen Clemens Alex.Strom. VI 13, Origenes z. B. in Hom. 4,§ 3 in Ps. 36 u. ö., sowie die Const. aposi.III 20 u. II 20, um von jüngeren Zeug-nissen zu schweigen. Als daher Aeriusam Ende des 4. Jalirh. unter Berufungauf paulinische Aeusserungen behauptete,Bischof und P. seien fua xdjjt?, pua xifHjxal ev 4;uujj.a, wies dies Epiphanias Haer.75, 3—6 zurück, und er findet den Haupt-unterschied darin, dass es Aufgabe desBischofs sei, raxspac jEvväv rq Iwlrpia(Ordination), die des Presbyters, xey.va ^ev-väv tt) IxxAjjjia (Taufe). Diesen Beweis-stellen gegenüber bekennt auch Hatch,dass um 150 die monarchische Organi-sation , mit dem Bischof an der Spitze,durchgeführt gewesen sei. Wenn nun aberzur Zeit des Ignatius die drei Grade desKlerus unleugbar bestanden, sollten wirnicht, hier das Correctiv holend, auf denGradunterschied in den rückwärts liegen-den 50—70 Jahren schliessen, d. i. dieneutestamentlichen Stellen, soweit sie nichtvolle Klarheit gewähren, an den Aeusse-rungen von Ignatius abmessen dürfen?Wer will es glaublich finden, dass aus deranfänglich völlig demokratischen (Presby-tcrial-) Verfassung innerhalb einiger Jahr-zehnte eine gänzlich monarchische (auto-kratische, wie Hatch sie nennt), nämlich

die bischöfliche, sich auswuchs ? Mankennt die Stetigkeit der Kirche in solchenDingen, zumal in Dingen von so funda-mentaler Bedeutung. Aber dem scheinenAussprüche von älteren Kirchenschrift-stellern entgegen zu stehen, die bezeugen,dass anfänglich Bischof und P. die gleicheWürde waren ( Augusti Hdb. der christl.Archäol. I 222). So Chrysost. Hom. 1 inPhil. c. 1 (ot upEaßoxepoc xö uaXaiov sya-Aouvxo intTAonoi y.al Siazovoi y. x. X.) ; Tlieodo-ret. Comm. in Phil. c. 1 (iicwxöicoo? öl xobjTrpejßoxepooc yaXer äpcpoxspa fap elyov yax’lyeivov x.öv yaipov xd ovopaxa). Allein hier-mit sagen diese Schriftsteller nichts, waswir nicht ohnehin wissen. Schwerer möch-ten die Aeusserungen des Hieron. Ep. adEuagr. und Comm. in Tit. c. 1 ins Ge-wicht fallen; indessen auch sie sagennichts gegen die göttliche Einsetzung desP.-Amtes oder die kirchliche Lehre vondemselben. Nach dem Gesagten wird manan der alten Anschauung, dass der P.-Grad entweder aus dem Amte der Rie-ben 1 (Act. 6, 3; Pöttinger Christenth. u.Kirche 301 lässt P. und Diakonen, RotheAnfänge der christl. Kirche 356 nur dieDiakonen aus ihnen entstehen) sich her-ausgestaltet hat, oder dass die 70 ,Jünger“als Gehilfen der Apostel eine Art Apo-stoli oder Sacerdotes secundi, ein kirch-licher Ordo zweiten Ranges waren, inden die P. eintraten.

b) Die oft wiederholte Behauptung, esseien die neutestamentlichen P. ein Col-legium von Laien-Aeltesten gewesen,wird schon dadurch widerlegt, dass siemit Culthandlungen, so mit der Spendungder Oelung (Jac. 5, 14) betraut werden.

3) Amtsverrichtungen oder Wir-kungskreis und Obliegenheiten. Dass diesenicht von Anfang an dieselben waren, istleicht begreiflich; auch das P.-Amt hatseine geschichtliche Entwicklung durch-laufen.

a) Cultus. In den ersten Jahrhun-derten, wo der Bischof die ganze Liturgieselbst vollzog, kann der Antheil der P.an der Leitung des Cultus kein grossergewesen sein, jedenfalls aber vertratensie im Nothfall den Bischof im Altardienst,d. i. ihnen fiel das ,offerre“ und ,distri-buere“ zu. Dies dürfen wir schon für dieapostolische Zeit voraussetzen, sodann be-zeugt Ignatius Ad Smyrn. VIII 1: i««*)ßsßala söyapiaxta fjfewfhü, fj ü~ö xöv Imaxoirov

ouaa -q cp aüxot lucxpscjc'fl (vgl- -FToÖSfLiturgie in den drei ersten Jahrh. 64).Uebrigens ist es an vielen Stellen, wo vonOpfer und Priester die Rede ist, schwerzu sagen, ob letzterer ein Bischof oderP. war. Es lässt sich überhaupt keinZeitpunkt und kein Document nacliweisen,