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Priesterthum — Primate.
andern Weg ein. C. 9 verhängt mit Be-rufung auf die Päpste Siricius (römischeSynode von 386 e. 9) und Innocenz I(Brief an Bischof Yictricius von Rouen)über Majoristen, die zum Ehebett zurück-kehren, die Absetzung, was übrigens auchin Gallien schon die erste Synode vonOrange (an. 441, c. 23) vorgeschriebenhatte; dagegen darf nach c. 16 ein Ehe-mann nur dann geweiht werden, wennseine Frau zustimmt und bereit ist, sichvon der Wohnung des Mannes zu trennenund Enthaltsamkeit zu geloben.
Damit war das Recht allen billigen An-forderungen entsprechend festgestellt, unddie späteren Concilienbeschlüsse sind dar-um nur Consequenzen der adoptirten Prin-cipien. So verfügen die erste Synode vonOrleans (an. 511, c. 13) und jene von Epaon(an. 517, c. 32) über Wittwen von Priesternund Diakonen, die zur zweiten Ehe schrei-ten, die Exeommunication, die auch denzweiten Ehemann trifft, bis sie sich trennen.Nach der zweiten Synode von Tours (an.567, c. 12 und 13) darf der Bischof seineFrau (Episcopa) nur wie eine Schwesterbetrachten, ihre Wohnungen müssen ge-trennt und der Bischof stets von Klerikernumgeben sein. Aber auch wenn er keineEpiscopa hat, dürfen Frauen nicht in sei-nem Geleite sein (c. 13); nur der Unver-stand hat, wie selbst Bingham (I 359)zugiebt, in diesem Canon ein Argumentgegen die Geltung des Cölibats in Galliengesucht. Die zweite Synode von Macon(an. 585, c. 16) will die Wittwen derMajoristen, die sich wieder verheiraten,in ein Kloster gesperrt wissen; jene vonAuxerre (angeblich 578, wahrscheinlichnach 585, c. 21 und 22) verbietet ebensodie Fortsetzung der Ehe mit der Presby-tera seitens ihres bisherigen Gemahls,wie die Wiederverehelichung der erstem.Die letzten Verbote gegen die Ehelichungeiner Presbytern erliessen zwei römischeSynoden unter Gregor II (an. 721, c. 1)und Zacharias (an. 743, c. 5).
Der Orient, sonst in der Cölibatsfragedurch seine Halbheit bekannt, hat wenig-stens in Bezug auf die Episcopa die abend-ländische Praxis angenommen. C. 48 derzweiten trullanischen Synode vom J. 692befiehlt, die Frau eines zum EpiscopatBeförderten müsse in ein ziemlich entfern-tes Kloster gehen, wo der Bischof für siezu sorgen habe. Wenn sie würdig sei, könnesie auch Diakonissin werden. schill.
PRIESTERTHUM. Eine Personificationdes Priesterthums in der alten Kunst habenwir bereits in dem Art. Eucharistie I 441 f.an dem merkwürdigen Gemälde von S. Cal-listo nachgewiesen, wo der mit dem Pal-
lium bekleidete Mann neben dem Dreifussund der Personification der Kirche steht(de Bossi R. S. II, tav. XYI'; KrausR. S. 2 Taf. YIII 3 ; vgl. unsere Figur 151,I 441) Garrucci Stör. I 272 erkennt eineweitere Personification des Priesterthumsauf einem Sarkophag (tav. CCCXVIII 5 ),wo eine Frau und ein Mann im Palliumdurch einen Baum und eine Cista oderArea quadrata getrennt sind, auf der, nachGarrucci, die hl. Bücher liegen. Der Mannweist mit dem Finger auf die Frau. Eineähnliche Darstellung auf einem neapoli-tanischen Relief ( Garrucci tav. CCCCII 8 ,nicht 6 ) weist die Frau als Orans undYelata auf, den Mann jedesmal im Pallium.Wenn ich auch die Garrucci’sche Aus-legung nicht als unzulässig ablehnenmöchte, so muss ich doch gestehen, dassmir die Grundlage zu einer zuverlässigenDeutung der beiden zuletzt genanntenDarstellungen zu fehlen scheint und icheher eine uns jetzt unbekannte Beziehungauf die hier beigesetzten Personen, ihreSchicksale oder ihre Lebensstellung er-blicken möchte. kraus.
PRIESTERWEIHE, s. Ordo.
PRIMATE. Primas (Primus) bezeich-nete bei den Römern der Kaiserzeit denVorsteher der Decurionen (Senat) einesMunicipiums ( Cod. Theod. 7, 18. 13; 12,1. 4. So auch bei Ammian. Marc. 14, 7).Ebenso liiess der Vorstand einer jüdischenGemeinde, seitdem der Titel Patriarcherloschen war (Cod. Theod. 16, 8; 8, 29).Die Griechen sagten dafür 6 irpu>-reö<uv.Im kirchlichen Sprachgebrauche aber be-deutet Primas:
1) in Africa, wo es zum erstenmalzur Bezeichnung einer hierarchischenWürde erscheint, den Metropolitenoder den obersten Bischof einer Kirchen-provinz, bezw. den Bischof von Karthago,der in der africanischen Kirche die Stellungeines orientalischen Patriarchen einnahmund ,Primas totius ecclesiae africanae 1 war.Die Metropolitanverfassung der Ostkirchehatte in Africa frühe Eingang gefundenund entwickelte sich durch die zahlreichenBisthümer und Synoden dieser Kirche.Im Unterschied jedoch zur Praxis derorientalischen Kirchen war die Metropoli-tanwiirde hier nicht an den Sitz, d. i. anhervorragende Städte gebunden, sondernje der älteste Bischof — der Weihe nach— in der Provinz war der Metropolitderselben: Primas, Episcopus primae sedis,auch Senex, Senior genannt; sein Bisthumdie Prima sedes oder Prima cathedra(Aug. Ep. 209: habebam, de quo cogita-bam, paratum presbyterum, propter quem