Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Reliquien.

und silberne Figuren (EZ-o-u>p.aTa) vonAugen, Händen und Füssen gaben Zeug-niss von Gebetserhörungen und erinnertenan wunderbare Heilungen dieser Glieder( Theodoret 1. c. Opp. IV 922). Aber wieimmer die R.-Verehrung gesteigert wordenist, sie ist zum Creaturendienst, zur Ido-lolatrie nicht ausgeartet. Was die Ge-meinde von Smyrna gegen die jüdischenVerleumdungen bekennt: vor Christus,,der da ist der Sohn Gottes, fallen wiranbetend nieder (irpoay.uvoüpxv), die Mär-tyrer aber lieben wir mit Recht als Schülerund Nachahmer des Herrn wegen ihrerunüberwindlichen Liebe zu ihrem Königeund Meister 1 ( Euseb. IV 15, bez. 23), daswiederholen die Vertlieidiger des Abend-und Morgenlandes, Hieronymus (non coli-mus, non adoramus, ne serviamus crea-turae potius quam creatori; honoramusreliquias martyrum, ut eum, cuius suntmartyres, adoremus, Ad Ripar. c. 1) undAugustinus (nobis martyres non sunt Diietc., De civ. Dei), namentlich als unter-schiedliches Merkmal gegen den lieidni-nischen Heroencultus: Cyrill. Alex, (tou?7e p,TjV 071001 pdptupa» oote fkouc slvoi cpapsv,oute TrpoazuvElv e 1 fKcr p. e fl a XaTpsu-rt-'/.üc o Y] X o v o t t , ä X X d a ■/ e t i •/. ü> ? x a lTipT]Ti'/.(T);, Adv. Iulian. VI, ed. Span-heim 204) und Theodoret (1. c. Opp. IV911. 915. 921). Weil aber die Städte inden Märtyrern, deren R. sie besassen,ihre Schutzpatrone (Praesul, Patronus,Paulin. Hat. II 20 sq.; -rotydprot ou-of ysstoiv dtTsyvtü; ~pop.oi ötv‘)pu>Ti<ov xal ~pop.ayotxal Imxoopoi xal "töv xaxiöv droxporcatoi, Theo-doret. Opp. IV 912; ok -oXiooyoiK xip.ümxal cpuXaxa?, IV 902; dXe;txaxooj f ( psK xallaxpob; 6vop.d£o[isv, IV 915) verehrten, soerklärt sieh das Bestreben der erstenchristlichen Kaiser, ihre neue Residenzdieses Schutzes theilhaftig zu machen;darum übertrug Constantius (356 u. 357)die R. der hl. Andreas, Lucas, Timotheus,Theodosius I diejenigen der Märtyrer Te-rentius und Africanus nach Constantinopel(Theod. Lect. Hist. eccl. II 61—63); Ar-cadius aber transferirte (406) die R. desPropheten Samuel, wobei das Volk allerKirchen den hl. R. entgegenging, ,so dassvon Palästina bis nach Chalcedon eineVolksproeession sieh an die andere reihte“(Hieron. C. Vigil, c. 5). Aus anderenGründen, nämlich um den R. eine würdi-gere Ruhestätte zu gewähren, übertrugAmbrosius (386) in Mailand die Gebeineder hl. Gervasius und I’rotasius in dieambrosianische Basilika ( Ambros. Ep. deinvent. ss. Gerv. et Prot.; Aug. De civ.Dei XXII 8, n. 2; Confess. IX 7) und inBologna (392) diejenigen der hl. Vitalisund Agricola ( Ambros. Ep. segr. III ed.

j Maur.). War nach römischem Recht dieTranslatio (dvtr/.opuSVj) eines beerdigtenKörpers nicht unbedingt verboten (vergl.i Constant. a. 349, Cod. Theod. 1. II, IX 17)

! und jedenfalls später nur ohne kaiserlichei Erlaubniss (sine Augusti affatibus) unzu-| lässig (vgl. Goihofredi Comm. ad 1. VIICod. Theod. IX 17: humatum corpus nemoad alterum looum transferat), so hat dochj die römische Kirche bis ins 8. Jahrh.j hinein sich zu keiner Translation ent-! schliessen können; man schreckte davorzurück, die ursprüngliche Ruhestätte derBlutzeugen zu profaniren (Kraus R. S.105. 116).

b) Der Gründe für die R.-Ver-ehrung war sich die alte Kirche woli bewusst: die Christen Smyrna’s wollten| sich am Jahrestage des Martyriums Poly-I karps an seinem Grabe versammeln ,zur( Erinnerung sowol an diejenigen, welchebereits den Kampf bestanden haben, alsauch zur Uebung und Rüstung derer,

' welche ihn erst kämpfen sollten“ (Euseb.IV 15, bez. 23). Bedurfte die verfolgte; Kirche der Macht des heroischen Bei-spiels , so durfte die siegreiche eine ver-ehrungsvolle Dankbarkeit gegen die ge-fallenen Helden um so weniger vergessen,als die heidnischen Staaten ihren Helden! selbst göttliche Ehren erwiesen ( Theodoret.

, Opp. IV 908 ff.). Die Christen richtetenl aber ihre Verehrung gerade gegen dieUeberreste der Märtyrer, welche ,gleich: einem Schatze von hohem Werthe, mitI grosser Ehre und Hochachtung beigesetzt,i würdevoll an heiliger Stätte ruhten, weildiese, ungeachtet des gleichen Stoffes derI Natur, viele Vorzüge vor den übrigen Lei-bern, die durch gewöhnlichen Tod ihrej Auflösung fanden, besitzen“; der Leib derj Märtyrer ist ,ihr ehrwürdiges und unbe-! flecktes Werkzeug, das in keiner Weisedurch seine Leidenschaften die Unbefleckt-! heit der in ihm wohnenden Seele verletztl hat“ (Greg. Nyss. Or. in laud. Theod.);i ,weil in demselben so viele Jaliro lang1 eine gerechte Seele gewohnt hat, deren| Werkzeug er gewesen ist (vgl. Aug. De! cura pro mort. c. 5), darum wohnt demKörper der Heiligen, auch wenn die Seelei nicht mehr darin ist, eine gewisse Krafti inne“ (Cyrill. Hieros. Catech. XVIII 16);darum ,vermögen ihre Körper, mögen sieberührt oder verehrt werden, dasselbe,was ihre heiligen Seelen“ (Greg. Naz. Adv.i Iul. or. I 69). Wer die Gebeine der Hei-ligen berührt, empfängt durch diese Ge-| meinschaft etwas von der heiligen Gnadei ("tva p.ETOUJtav toü a7taap.oö, Basil. Ilom. iniPs. CXV; vgl. Theodoret. In Ps. LXVII■11: toi« fbjxaic t<7jv acop-dttcov a^iaiovxE? xoucI liEXot^ovxa;). Und nicht bloss ihre Körper,