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Remmia lex — Renatus.
zeugen göttliche Ehren erwiesen (Euseb.VIII 6: firj iv [Avv^iaaiv diro-/.Ei[xevou? Trpoj-xuvoTev TivEC, heoü? aöxouc . . . Xo'/iJojjlevoi).Wenn nun die christlichen Märtyrer inden Augen der heidnischen Verfolger nurjustificirte Verbrecher waren (vgl. Etmap.Vit. philos. Aedesii 45, ed. Boissonade),und wenn die Heiden überdies vielfachals das Motiv des christlichen Martyriumsdie Ruhmsucht ansahen, welche durch dieausgezeichnete Verehrung der R. genährtwurde, so erklärt es sich, dass sie letztereauf verschiedene Weise zu verhindernsuchten: sie verbrannten die Gebeine undstreuten die Asche in alle Winde oder sievermischten die Gebeine der Märtyrer mitgemeinen Knochen (Greg. Naz. Adv. Iul.or. II 29), sie versenkten die Leichen insMeer (Euseb. VIII 6 und 7), sie begrubendie hhl. Vitalis und Agricola auf dem jü-dischen Begräbnissplatz, damit die Christendie R. nicht fänden (Ambros. Exhort. virg.c. 1, § 7). Den wissenschaftlichenAngriff des Heidenthums auf die R.-Ver-ehrung beantwortete Cyrill. Alex. (C. Iul.1. 6 und 10), als Kaiser Iulian, der bibel-kundige Lector, den Christen vorwarf, siehätten die Vielgötterei vertauscht gegendie götzendienerische Verehrung vieler,elender Menschen; mit Grabmälern undDenkmälern hätten sie Alles angefüllt undriefen über den Gräbern Gott an, obwolder Nazarener die übertünchten Gräber,mit denen er die Pharisäer verglichen habe,voll von Unreinheit erklärt (Matth. 23, 27)und dem Jünger befohlen habe: folge mirnach und lasse die Todten ihre Todtenbegraben (Matth. 8, 22). — Aber nichtbloss Heiden, auch häretische Christentraten als Gegner der R.-Verehrung auf.Die Kainiten waren wol nur indirectGegner des R.-Cultus (vgl. Hieron. ContraVigil, c. 8), indem die Verächter des Mar-tyriums nicht Freunde der R. sein konn-ten. Als eigentlichen Urheber der directenVerachtung der R. nennt Hieron. (1. c.)den Arianer Eunomius, dessen Gründe sichzum Theil mit denen eines spätem Gegnersdeckten: wegen der Unreinheit der Gräber,betraten alle seine Anhänger die Basilikender Apostel und Märtyrer nicht* (Hier. 1. c.).Auch der hyperrigoristische SemiarianerEustathius, Bischof von Sebaste (Armenien)und seine Anhänger tadelten die Sitte,gottesdienstliche Gebäude zu Ehren derMärtyrer zu errichten, und schmähten denGottesdienst über den Gräbern derselben '(Mansi II 1098 sq.; vgl. Concil. Gangr.can. 20; Mansi II 1103); über die Gründeder Eustathianer lassen sich nur Ver-muthungen aufstellen (Hefele Conc.-Gesch.I 788). Um 402 erfolgte im Abendlandedurch den aquitanisclien Priester Vigilan-
[ tius ein Angrilf auf die R.-Verehrung:i Vigilantius nannte die R.-Verehrer Götzen-diener und Aschenanbeter (Idololatras,Cinerarios), bezweifelte und setzte die durchdie R. bewirkten Wunder herab, tadeltedie kostbaren Hüllen der R., fand in demAnzünden der Lichter auf den Gräbernder Märtyrer einen heidnischen Gebrauch(vgl. Tertull. De idololatr. c. 15: honorDei est lueerna pro foribus et laurus inpostibus), rügte die Vigilien vor den Mar-tyrerfesten wegen Beeinträchtigung derOstervigilien und des dabei getriebenenUnfugs der jüngeren Leute; er selbst mieddie Memorien über den Gräbern der Mär-tyrer und den Verkehr mit den Besuchernderselben (Willi. Schmidt Vigilantius, Mün-ster 1860, bes. 16—36). In der leidenschaft-lichen und drastischen Sprache, welche denmeisten seiner polemischen Schriften eignet,hat Hieron. (a. 404 Ep. ad Ripar., a. 406Lib. adv. Vigil, ed. Vallarsi II 387 sqq.)auch diesen Gegner niedergeworfen; seinePolemik bietet aber auch eine scharfe Be-gründung und Darstellung der verleumdetenchristlichen Lehre und Sitte, sdralek.
REMMIA LEX, die (Digest, lib. XLVIII,tit. 16), schrieb bekanntlich vor, dass Ver-leumdern das K (Kalumnia) auf diej Stirne gebrannt werde, weshalb Ehren-1 männer homines integrae frontis heissen; (Digest, lib. XXII, tit. 5, leg. 13). Dasoft von antiken Schriftstellern, wie Cicero,Plinius u. A. erwähnte Gesetz ward inchristlicher Zeit gleich der entehrendenKreuzesstrafe abgeschafft; doch belegtenauch die christlichen Kaiser die Verleum-der mit der Strafe, welche der Verleum-dete, überwiesen, zu erleiden gehabt hätte(Cod. Theodos. lib. IX, tit. 39, 1. 1; Cod.Iustin. lib. IX, tit. 46,1. 7) u. s. f. (s. Bing-ham VII 509). Das Concil von Elvira c. 74bestrafte Verleumder mit öjähriger Busse,das Conc. Arelat. I, c. 14 mit lebensläng-licher, deren Abkürzung das Arelat. II,
I c. 24 dem Ermessen des Bischofs anheim-gab, während das Agath. c. 37 und Venet.eine Busse von unbestimmter Zeitdauervorschrieben. kraus.
REMOBOTH. Mit diesem ägyptischenAusdruck bezeichnete man eine von Hie-ron. Ep. 22 ad Eustoch. c. 15 aufs un-günstigste geschilderte Klasse von Mön-chen, welche zu zwei oder drei zusammen-! wohnten und ein völlig verwildertes Lebenführten; dieselben, welche anderwärts Sa-rabaiten heissen. Vgl. Cassian. Coli.XVIII 7 und Bingham III 15 f.
RENATUS. Der Ausdruck ist nicht blossder christlichen Terminologie geläufig, son-dern er findet sich auch in der heidnischen