Salbung.
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(theils Oel, theils Chrisam) sowol als diezu salbenden Theile (in Rom wurde dasHaupt gesalbt, anderwärts auch die Händeoder der Daumen) an verschiedenen Ortenverschieden sich gestaltete (vgl. Menardn. 773 sq.)
4) S. derKranken, s. d. Art. OelungII 526.
5) S. der Könige. Diese Ceremonie,gewissermassen die liturgische Weihe desKönigthums, begegnet uns gegen Endeder patristischen Periode zuerst unter dengermanischen Völkern. Von der sagen-haften S. des Frankenkönigs Chlodwigabgesehen, ist die S. des WestgothenWamba durch den Erzbischof Q u i r i c i u svon Toledo i. J. 672 bezeugt, währendschon die Acten der sechsten toletan. Sy-node von 636 den Ritus kennen. AuchWamba’s Nachfolger Erwig regnandi persacrosanctam unctionem suscepit potesta-tem (zwölfte Synode von Toledo an. 681,c. 1). In England giebt die Synode vonCealcyth (an. 787, c. 12) Vorschriften überdie Eigenschaften, welche der ,Gesalbtedes Herrn 1 haben müsse, und das sog.Pontificale des Erzbischofs Egbert vonYork (732—767) enthält den Ritus: Anti-phon. Unxerunt Salomonem und Ps. 20.Unus ex pontificibus dicat orationem etalii unguant. Ebenso steht im französi-schen Codex Ratoldi des GregorianischenSacramentars der alte Ritus: in unc-tione regum Francorum, und: ad regi-
nam benedicendam, beide mit einer S.des Hauptes verbunden (vgl. dazu dieNoten Menard’s n. 1092 ff.) Pipin liesssich sogar mehrmals salben, vom hl. Bon i-fatius und vom Papste, und von der S.Karls d. Gr. an durch Papst Leo IIIward diese Ceremonie regelmässig wie diekirchliche Krönung erforderlich, um derHerrschaft eines Fürsten religiöse Aucto-rität (von Gottes Gnaden) zu verleihen.Merkwürdig genug folgte sogar der Orientin diesem Stück der abendländischen Praxis.Dort trugen die Caesaron seitConstan-tin regelmässig das Diadem (Aurel. Vict.\Epitome c. 141), Hessen sich auch seitLeo I dem Grossen (i. J. 457) durchdie Patriarchen krönen, vielleicht anfangs,um den mangelhaften Besitztitel auf denThron durch eine kirchliche Sanction zustärken. Dagegen geschieht der S. keineErwähnung, bis der Ruhm Karls d. Gr.seinen östlichen Bruder zur Einführungder Ceremonie veranlasste ( Goar Euchol.).Die S. selbst geschah in Constantinopel«auf das Haupt und in Kreuzesform, beiden Franken in der ersten Zeit an dreistellen des Hauptes (später an neun Stel-len des Körpers), in England an Haupt,Brust und Armen. Die Materie war ur-
sprünglich wahrscheinlich überall Kate-chumenenöl.
6) Bingham (lib. XIX, c. 2, § 7) undnach ihm Smith deuten verschiedene Stellenvon Concilien und Vätern auf eine be-sondere S., womit man solche Häretikerin die Kirche aufnahm, welche in derHäresie die Taufe gültig empfangen hatten.Indessen handelt es sich hier wol nichtum einen besondern Ritus, sondern umdas Sacrament der Firmung, das manihnen spendete. Dies erhellt bei can. 7der zweiten allgemeinen Synode schonaus dem Wortlaut. Danach geschieht dieS. an Stirne, Augen, Nase, Mund undOhren mit den Worten: ,das Siegel derGabe des hl. Geistes 1 . Die Quinisexta(an. 692, c. 95) hat später diese Bestim-mung wörtlich erneuert und can. 7 derSynode von Laodicea kann nicht andersinterpretirt werden. Damit stimmen dieDecrete der Päpste Siricius (384—398,Ep. ad Himer. 1); Innocenz I (402—417,Ep. ad Victr. 8); Leo d. Gr. (Ep. 37 adLeon. Ravennat., allwo der allgemeineGrundsatz: hoc tantum, quod ibi defuitconferatur, ut per episcopalem manus im-positionem virtutem s. spiritus consequatur.Vgl. Gennadius De eccl. dogm. c. 22 undDe seriptor. eccl. c. 27) vollständig über-ein, ebenso die zweite Synode von Arles(an. 443 oder 452, c. 17), das erste Concilvon Orange (an. 441, c. 1) und jenes vonEpaon (an. 517, c. 16). Die beiden letz-tem erlauben die Firmung in Krankheits-fällen auch dem Priester.
7) Hierher gehört endlich noch die S.des Leichnams, welch jüdische Sittedas Beispiel des Heilands (Joh. 19, 39. 40)geheiligt und zur Aufnahme empfohlenhatte. Schon Tertullian (Apol. c. 42 deidololat. 11) und Minucius Felix erwähnensie, ebenso später Prudmtius (Cathemer.).Nach Pseudo-Dionysius (De hierarch. eccl. 7)begoss der Priester die Leiche mit Oel,zum Zeichen deT Beendigung des Lebens-kampfes; sonst war aber die durch dieKindheitsgeschichte des Heilands gehei-ligte Myrrhe (Matth. 2, 11) mit ihrerreichen Symbolik (vgl. die Exegeten zurcitirten Stelle) das Element dieser S.
II. Unter den heute in der Kirche üb-lichen Salbungen von Sachen kommthier nur die S. der Altäre und Kirchenin Betracht. Zwar erwähnen die ältestenNachrichten über Kirchen- und Altarweihe(s. die Artt. Altar I 41 und DedicatioI 346) die S. nicht ausdrücklich, und dieältesten Documente, die sie erwähnen(Decrete der Päpste Evarist und Silvester,angebliche Reden Cyprians und Augustins)sind entweder sicher unecht oder dochbeanstandet; gleichwol war sie im 4. Jahrh.