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Seepferdchen — Segen.
losen Stellen davon reden, namentlich derhl. Augustin in seinem Werke De cura promortuis gerenda. Nur sei noch bemerkt,dass zu Anfang des 4. Jahrh. auch einGegner der Gebete für die Verstorbenenauftrat, nämlich Aerius, zuerst ein Freund,darauf ein Feind des hl. Eustathius von Antiochien; derselbe beanstandete besondersdie Nennung des Namens beim Opfer. Ihnwiderlegte der hl. Epiphanius (Adv. haer.c. 75). Auch der hl. Cyrill verwendet inseiner Schlusskatechese darauf besondereSorgfalt, die Vernünftigkeit und Wirksam-keit des Gebetes für Verstorbene beimhl. Opfer zu begründen, ,überzeugt, dassden Seelen, für welche das Gebet geschieht,während das heilige und anbetungswürdigeOpfer vor unseren Augen liegt, der grössteVortheil erwachse 1 (n. 9). In gleichemSinne drückt sich auch der hl. Chrysosto-mus aus (Hom. 21 in Act. apost. 4). Die-sem zufolge war es zugleich Sitte, nachdem Leichendienste die Armen zu einemLeichen mahle einzuladen und das An-denken an die Ruhe der Seele des Ver-storbenen wie zuvor in der Kirche, sonachher zu Hause feierlich zu begehen.Auf die Frage: ,warum rufst du nach demLeichenbegängnisse die Armen und ladestdie Priester zum Gebete ein?“ folgt dieAntwort: ,damit der Todte in Friedenruhe und einen gnädigen Richter finde 1(Hom. 31 in Matth. 4). Diese mit der Lei-chenfeier verbundenen Liebesmahle (Seelen-fest) erwähnt bereits der c. 33 des hl. Hip-polyt mit dem Beifügen, dass sie an Sonn- itagen nicht stattfinden durften, da andiesen Tagen wol auch die kirchliche Feierfür Verstorbene unterblieb. ,Die Theil-nehmer an der Gedäehtnissfeier der Ver-storbenenen sollen, ehe sie zusammen-sitzen, die Sacramente empfangen (alsoin der Frühe an der eucharistischen Feiersich betheiligen), aber an keinem Sonntag.Nach der Oommunion theile man ihnendas Brod (die Eulogien) vor Sonnenunter-gang aus; sie mögen essen und trinkenbis zur Sättigung, aber nicht bis zumUebermass, sondern Gott lobend in sei-ner Gegenwart verbleiben. 1 Diese weiseMahnung, die auch die Const. apost. wie-derholen (VIII 44), wurde nicht immerbefolgt. ,Ich kenne Viele,* schreibt derhl. Augustin, ,welche sehr schwelgerischbei den Gräbern der Verstorbenen essenund trinken und bei dem Begräbnisse An-derer sich selbst begraben* (De mor. c. 34).Sobald solche Missbräuche zu Tage tra-ten, musste die Kirche auf Einstellungder Todtenmahle dringen und wurden dieGläubigen ermahnt, die hierfür verweil-jdeten Summen auf andere Weise unter!die Armen zu vertheilen. ,Willst du den i
Todten ehren,* schreibt schon der hl. Chry-sostomus, ,so gib Almosen* (Hom. 62, al. 61,in Ioan. 5). Hat hiernach die häuslicheTodtenfeier eine Veränderung erlitten, soist doch die kirchliche wesentlich dieselbegeblieben, wie sie Tertullian schon als eine,inveterata consuetudo* vorfand (De co-ron. c. 3). peters.
SEEPFERDCHEN, s. d. Art. Mythologieder christlichen Kunst II 464.
SEGEN. Ueber die Art des Segenspen-dens bei den Juden enthält das A. Test,einige Andeutungen (Deut. 10, 8; 27, 12;Num. 6, 22 f.), welche durch die talmu-dische Litteratur vervollständigt werden( Mishnah, Sota VII 6; Sifree zu Num. 6,22 f.; Pesikta Zotarta zu Num. a. a. 0.),aus welchen sich ergiebt, dass 1) der Seg-nende aufrecht stand, 2) dass er die Händeausbreitete, 3) dass die Segensformel inhebräischer Sprache gesprochen, 4) dassdabei der Name nw gebraucht wurde,5) dass der Priester dem Volke ins Ant-litz sah und 6) laut sprach, während 7) dasVolk ihn nicht ansah (vgl. Smith u. Chee-tham Dict. I 198 f.). Es ergab sich ausdem Verhältniss der christlichen zu derjüdischen Liturgie, dass die christlicheSegensform sich der letztem anschmiegte.Zunächst ward festgehalten, dass der Seg-nende sich stehend zu dem Volke wendetund ihm ins Antlitz sieht (stando semperbenedicat, Rit. Pauli V pp., wovon ja frei-j lieh der auf seinem Sessel einhergetragenePapst eine Ausnahme macht; die Rich-tung zu dem Volke spricht das Sacra-mentar Gregors d. Gr. p. 248 aus: episco-pus convertens ad populum). Das Aus-strecken der Hände (e^apatj täv yei-püiv) war ein beim Gebet überhaupt sehrüblicher Gestus (s. I 558 und den Art.Orans II 538) und wird als bei der Be-nediction üblich öfter erwähnt (Levit. 9,22; Luc. 24, 50). Zuweilen wird das Auf-legen der Hände (ysipofkai'a) beim Seg-nen gemeldet (Genes. 48, 14. 18; Matth.19, 13. 15; Marc. 10, 16; Constit. apost.VIII 9; Menard zu Gregor. Al. Sacram.p. 27; vgl. Aug. De bapt. III 16: manusimpositio est oratio super hominem; Tert.De bapt. 7: manus imponitur per bene-dictionem advocans et invitans Spiritumsanctum), wie das auch in unseren Denk-mälern bestätigt wird.
Das Ausstrecken der Hand ansich und das sie begleitende der Finger,sei es aller, sei es einiger, ist zunächstder natürliche Gestus des Redendenj und des eine andere Person Begriis-! senden nicht nur bei den Christen, son-i dern überhaupt bei den Alten ( Apul. Mi-