Sedes stercoraria — Seelenmesse.
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SEDES STERCORARIA. Das Ceremo-niale des Ceneius Camerarius (Baron, ada. 1191; vgl. Cerem. rom. I, sect. 2; Jac.Cardin. De coronat. Bonifat. VIII) sprichtvon einem durchbrochenen Steinsitz vordem Porticus der Lateran-Basilika, aufwelchem der neuerwählte Papst zuerstPlatz nehmen musste und wobei die Car-dinäle, indem sie ihn von demselben er-hoben, das ,suscitat de pulvere egenum etde stercore erigit pauperem etc.‘ sangen.Vor dem 10. Jahrh., also 100 Jahre vor demAuftauchen der Fabel von der Päpstin Jo-hanna, ist nichts von dieser S. s. bekannt(vgl. Mabillon Iter Ital. c. 30 und Comm. adOrd. rom. p. CXXI). Der Sitz scheint eindurchbrochener Badesessel gewesen zusein, wie solche im Alterthum üblich wa-ren. Man vgl. darüber Rhodius De sella-rum perforat. usu in baln., in notis adScribon. Largum. 280. Montfaucon Iter ital.p. 158. KRAUS.
SEDITIO, Aufstand, fiel unter das Cri-men laesae maiestatis ( Cod. Theod. 1. IX,tit. 5 u. 33) und wurde in der weltlichenJustiz entsprechend geahndet, aber auchmit Kirchenstrafen belegt. Das Conc. Car-thag. IV, c. 67 verbietet, seditionarios cle-ricos zu ordiniren, ebenso das Agath. c. 69,während das Toletan. IV, c. 44 Kleriker,welche in einem Aufstand zu den Waffengegriffen, zu lebenslänglicher Busse ineinem Kloster verurteilt und das Tolet.an.V, c. 2. 3. 4 das Anathem über alle Se-ditiosi und nach der Krone der Gothen-könige Greifenden ausspricht. Vgl. Bing-ham VII 386 f. II 131.
SEELE, die, vom Körper befreit, wirdin der altchristlichen Kunst in verschie-dener Weise dargestellt. Ihren Aufent-halt wie ihre Aufnahme ins Paradies er-blicken wir in gewissen Scenen, für welcheauf diesen Art. II 583 zu verweisen ist.In sehr vielen Fällen wird die abgeschie-dene S. durch die Taube veranschau-licht (s. d. Art.). Die Darstellung derdurch die Stürme dieses Lebens hindurch-gehenden S. durch das Schiff (s. d. Art.II 729), der S. in ihrem Lauf durch dieBahn des Lebens durch das Pferd (mitBezugnahme auf I Kor. 9, 24; vgl. denArt. II 617) gehört, streng genommen,nicht hierher. Die S. der Heiligen er-scheint nicht selten als Lamm (s. d. Art.II 264). Von besonderm ikonographischemWerth ist die Darstellung der abscheiden-den S. des hl. Laurentius auf der von Lupipublicirten Bleimedaillo (s. oben II-86, Fig. 175), wo über dem gemartertenLeibe des Heiligen eine Orans in weib-licher Kleidung sich erhebt, der von oben
eine Krone gereicht wird. Diese Vorstel-lung geht ins MA. über, wo die S. derSterbenden, z. B. in der Dormitio B. M. V.,regelmässig als Kind, und zwar als nack-tes, in den Armen Christi oder Gottes desVaters abgebildet wird. Ueber die Oransüberhaupt s. d. Art. II 538. kraus.
SEELENMESSE, SEELENFEST. Die See-len der Verstorbenen durch Almosen undGebet, besonders durch Darbringung deshl. Messopfers zu erquicken, ist eine Sitte,für die sich aus den ältesten christlichenSchriftstellern Belege anführen lassen. Ter-tullian erwähnt nicht bloss der ,Opfer fürVerstorbene“, sondern unterscheidet dieseauch noch von der alljährlich stattfinden-den Gedächtnissfeier der Märtyrer, undführt das eine wie das andere auf eineZeit zurück, von der man keine Erinne-rung habe, also auf apostolische Tradition(De coron. c. 3). Dass man aber unterden Oblationes pro defunctis das Mess-opfer zu verstehen hat, geht aus einerandern Stelle hervor, wo sie als ein Sa-crificium (s. d. Art.) bezeichnet werden,das ein Wittwer für seine verstorbeneFrau ,durch den Priester“ darbringen lasse(De exhort. cast. c. II). Ohne Zweifel istmit der an eine Wittwe gerichteten Er-mahnung, für die Seele ihres verstorbenenMannes zu beten, für ihn durch jährlicheOpfer eine Erquickung zu erflehen (Demonog. c. 10), der gleiche Liebesdienstgemeint. Den besten Commentar zu Ter-tullian liefert übrigens sein Schüler, derhl. Cyprian. Diesem zufolge durfte fürdie Seelenruhe eines gewissen Victor ,keinOpfer gefeiert, noch irgend ein Gebetfür ihn in der Kirche verrichtet werden;denn der verdient nicht am Altäre Gottesim Gebete der Priester genannt zu wer-den, wer darauf ausgeht, die Priester unddie Diener dem Altar zu entfremden“ (Ep. 1,ed. Ilartel 2). Hier werden zwei für einenVerstorbenen übliche Liebesdienste nam-haft gemacht, zuerst die ,Feier des Opferspro dormitione eius“, sodann die Kennungseines Namens am Altar, also die Appli-cation der Messe für den Verstorbenenund die namentliche Commemoration des-selben bei der Messe. Und da CypriansEntscheidung nichts Anderes war, als dieAnwendung eines bereits unter seinen Vor-gängern erlassenen Synodaldecrets, so reichtsie ohne Zweifel bis in Tertullians Zeithinauf, weshalb sie gewiss mit Recht zumbessern Verständniss der von diesem ge-brauchten einschlägigen Ausdrücke dienenkann.
Aus noch späterer Zeit Beweise für dieFeier von Seelenmessen anzuführen, istnicht nöthig, da die Kirchenväter in zahl-