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Taufkirche.
BAPTISTAB HILARIVS EPISCOPVSDEI FAMVLVS OFFERT (Baspon. Debasilic. et patriarch. Lateran. III 6). Inder Ausschmückung der Baptisterien kamauch das Fischsymbol, und zwar als Sinn-bild sowol Christi als der Gläubigen, zurVerwendung. Ein Mosaikfragment in denRuinen des vorerwähnten Baptisteriumsvon Karthago zeigt ein Kreuz, welchesaus vier, auf einen Centralkreis hinschwim-menden Fischen gebildet wird. Die vierFische sind Bild der Gläubigen, welcheTertullian ,pisciculi‘, die im Wasser ge-boren werden, nennt (De bapt. c. 1). Ausdem Baptisterium von Die in Frankreichstammt auch das Mosaik mit Fischen, wel-ches de Rossi Bull. 1867, 88 beschreibt.Für ein Taufgefäss hält Marchi (de Rossi1. c.) ein Broncegefäss im Kircher’schenMuseum, auf welchem ein See mit vielenFischen und Wasservögeln dargestellt ist(s. d. Art. Fisch. I 518. 525). Auch indem Coemeterium s. Priscae, wo der hl. Pe-trus getauft haben soll, wurden im vori-gen Jahrhundert Mosaikfragmente mit allenArten von Fischen gefunden, und auf Fisch-scenen deutet auch wol die damasianischeInschrift hin, w r elche an der Stelle stand,wo in der Nähe des vaticanischen Bapti-steriums die Neugetauften gefirmt wurden.Die Schlussverse lauten:
tu cruce suscepta mundi vitare procellasdisce magis monitus hac ratione loci.
(S. d. Art. Fisch I 516 und Fischfang I525). Auf den Taufsteinen selbst findetsich ebenfalls dieses Symbol, so auf demzu Parenzo in Istrien aus dem 6. Jalirh.,wo neben einem Kreuze zwei Fische undzwei Tauben erscheinen (de Bossi Ichthysp. 3). Da früher der Bischof der ordent-liche Spender der hl. Taufe war, so gabes zuerst nur bei der bischöflichen Kircheein Baptisterium, wenn auch zu Rom selbstnach der oben angeführten Stelle des Lib.pontif. in Marcell. schon im Anfang des4. Jahrli. verschiedene Kirchen ,quasi dioe-ceses“ das Recht der Taufe besassen. Aberauch dort hat die Laterankirche bis jetztdas Vorrecht, dass aus der ganzen Stadtdie Kinder in ihren Baptisterien getauftwerden dürfen. In vielen anderen Städtenhat sich das ausschliessliche Recht desBaptisteriums der Kathedrale, dass alleKinder der bischöflichen Stadt in ihmgetauft werden müssen, wenigstens biszum Anfang dieses Jahrhunderts erhaltenund besteht zu Pisa, Florenz und Bolognanach Martigmj (i. v. Baptistere) noch heute.Mit der Verbreitung des Christenthumsauf dem Lande wurde es nothwendig,auch ausserhalb der bischöflichen Stadteinzelne grössere Kirchen (ecclesiae ba-!
ptismales) mit dem Recht zu taufen aus-zustatten, und wenn gegenwärtig diesesRecht allen Pfarrkirchen zuzugestehenPflicht ist, so gehört dasselbe doch auchjetzt noch nicht zum Wesen derselben.
4) Da die Täuflinge beim Empfang derhl. Taufe unbekleidet waren, so musstenAnordnungen getroffen sein, um der Ver-letzung des Zartgefühls vorzubeugen. Zudem Ende waren in dem Baptisterium denMännern die rechte, den Frauen die linkeSeite angewiesen und die Geschlechterauch wol durch Zwischenschranken oderdurch Vorhänge getrennt; letztere um-gaben sicher auch die Säulen des Tauf-brunnens , so dass weibliche Personen,denen beim An- und Auskleiden die Pa-thin und die Diakonissinnen (Probst Sa-cram. 117) assistirten, auch dem taufendenBischof oder Priester nur am Kopfe sicht-bar waren, auf den er die Hand legte,um sie unterzutauchen ( Martern 1. c. I 1,art. 14, n. 11; de Bossi Bull. 1876, 13).In den Constit. apost. III 16 ist hierfürals leitender Grundsatz bei der Spendungder Taufe aufgestellt: ou 7 «p dva^xr] x<k■pjvafxac Otto avopiöv y.aTonTSikaflai. Wie sodie Frauen in diesem heiligen Augenblickden Blicken der Männer entzogen seinsollten, so schrieb eine persische Synodevon 485 vor, dass die Frauen zur Zeit,wo Männer getauft würden, das Baptiste-rium nicht betreten sollten (Assemani Bibi.Orient. III 2, p. CLXXVII; Hefele G.-G.II 590). So wurde auch bei der TaufeChlodwigs der Raum um den Taufbrun-nen durch Vorhänge abgeschlossen (Greg.Turon. Hist. Franc. II 31). In ähnlicherWeise wurde von dem hl. Otto, dem Apo-stel Pommerns, Fürsorge getroffen (Vitabei Surius II 15, 2. Iul.). Er liess denTaufbrunnen mit Stangen umgeben, an wel-chen Tücher aufgehängt wurden; ausser-dem ,ante sacerdotem vero et commini-stros linteum fune traiecto pependit, qua-tenus verecundiae undique provisum foret“.Der Priester trat dann zur ,immersio ca-pitis“ erst hinzu, ,eum audisset potius,cum vidisset, quod aliquis esset in aqua“.Letzteres Beispiel stammt zwar erst ausdem 11. Jalirh., aber es gestattet unseinen Rückschluss auf die früheren Zeiten.
5) Das erste Beispiel, dass in den Kir-chen selbst getauft wurde, ist die vor-erwähnte Taufe Chlodwigs, wo man nochdurch Vorhänge eine Art Baptisteriumherstellte. Seit mit der Christianisirungder Bevölkerung eines Landes die Taufein der Kindheit Regel wurde und das ganzeJahr hindurch getauft werden durfte, lageine solche Aenderung der frühem Ein-richtung nahe. Der nunmehr in der Kircheselbst aufgestellte Taufbrunnen erhielt nun