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Todtenbeatattung.
wol Reliquien mit ins Grab. Ein inter-essantes Beispiel hierfür fand sich im Coe-meterium Ostrianum, wo in dem Bodeneines in den Tuff ausgehauenen Grabessich eine kleine, durch eine Marmorplatteverschlossene Vertiefung fand, die un-zweifelhaft zur Aufnahme einer solchen
Fig. 506. Porträt einer Todten (Boldetti 329).
Reliquie gedient hatte (vgl. Armellini Sco-perta 44). In ähnlicher Weise fand manbei S. Lorenzo auf der Brust einer Leicheein goldenes Kreuz mit einer Kapsel imInnern, welche, nach der Inschrift (CRVXEST VITA MIHI MORS INIMICA TIBI)auf der Aussenseite zu schliessen, eineKreuzpartikel enthalten hatte (de Rossi
Dagegen ist in der gesummten KircheGebet (uapafkutj, commendatio) und dieeucharistische Feier für die Hingeschie-denen bei ihrer Beisetzung in Brauch ge-wesen. Aus der vorconstantinischen Zeitverfügen die Const. apost. aus dem Endedes 3. Jahrh.: congregamini in coemeteriisibique lectionem sacrorum librorum faciteet psallite super dormientibus martyribuset Omnibus sanctis, qui obierunt a saeculoet fratribus vestris qui in Domino dor-mierunt. Et antitypum regalis corporisChristi, ratam acceptamque eucharistiam,Offerte in ecclesiis et coemeteriis vestris(Const. apost. VI 17, ed. Pitra ), Derhl. Cyprian bezeichnet es als eine vonseinen Vorgängern erlassene Verordnung,dass für Jemand, der einen Geistlichen zuseinem Testamentsvollstrecker bestimmthabe, ,non offeretur pro eo, nec sacrificiumpro dormitione eius celebraretur 1 , da dernicht verdiene, am Altäre erwähnt zuwerden, der den Kleriker (durch solcheweltliche Dinge) vom Altäre abziehe. UndTertullian (De monog. c. 10) sagt von derchristlichen Wittwe, dass sie beim Tode
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Fig. 507. Porträt einer Todten (Lupi Sever. Epit. 50, tav. III).
Bull. 1863, 31). Ja, man ging in einzelnenGegenden so weit, den Verstorbenen sogardie hl. Eucharistie mit in das Grab zu geben(s. d. Art. TodteneommUnion II 885). Fürdie Frage nach der Abbildung der Todtenauf dem Grabstein oder Sarkophag, welcheunsere Figg. 506 u. 507 veranschaulichen,muss auf die Artt. Imago glypeata II 29und Orans II 538 verwiesen werden.
9) Die Sitte, Leichenreden bei der Be-stattung zu halten, ist für den Orientdurch die noch aufbewahrten Orationesfunebres aus Eusebius, Greg. Naz., Greg.Nyss. u. A., für den Occident durch dievom hl. Ambrosius auf seinen Bruder Satyrusund die Kaiser Theodosius und Valentinianverbürgt (vgl. d. Art. Grabreden I 632);in Rom dagegen scheint dieser Brauchnicht bestanden zu haben. Wenigstensdie Vita Gregorii Magni erwähnt einersolchen nicht, und weder unter seinennoch unter den Predigten Leo’s d. Gr.findet sich eine Grabrede. Auch Gregorvon Tours erwähnt nirgends einer solchen,und wenn wir Mailand abrechnen, dürftesich für die ganze abendländische Kirchewol kaum diese Sitte nachweisen lassen.
ihres Mannes ,pro anima eius orat, etrefrigerium interim adpostulat ei et inprima resurrectione consortium*. — Derhl. Chrysostomus führt das Gebet für dieVerstorbenen bei der heiligen Messe aufapostolische Anordnung zurück:,nicht ohneGrund ist es von den Aposteln angeordnetworden, dass der Verstorbenen bei denehrwürdigen und hochheiligen Geheim-nissen gedacht werde. Sie wussten näm-lich, dass denselben daraus viel Heil undNutzen fliesse. Denn wie sollten wir inder Stunde, wo das ganze Volk mit er-hobenen Händen fleht, und die Priester-schaft den Altar umgieht, und jenes hoch-heilige und anbetungswürdige Opfer ge-feiert wird, nicht Gott versöhnen, wennwir für Jene beten? (Hom. 3 in Philipp.).,Wir beten,* sagt der hl. Cyrill von Jeru-salem (Cat. mystag. V, n. 6), ,für alle,welche unter uns gestorben sind, indemwir es für die beste Hülfe ansehen, wennwir für sie flehen, während jenes heiligeund erhabene Geheimniss auf dem Altäredargebracht wird.* — Mit dom Gebet unddem heiligen Opfer verband sich das Al-mosen. Chrysostomus fährt in der oben