Todtenbestattung.
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■citirten Stelle also fort: ,das gilt für die-jenigen, welche im Glauben abgeschiedensind. Die vor der Taufe Verstorbenendagegen können dieses Trostes nicht theil-haftig werden, sondern sie entbehren jederHülfe, — eine ausgenommen. Und worinbesteht diese? Darin, dass man den Ar-men Almosen giebt; denn hieraus schöpfensie einige Erquickung. 1 Und an einerandern Stelle (Hom. 32 in Matth.) fragter: ,warum rufst du nach dem Tode derDeinen die Armen zusammen, warum bit-test du die Priester, dass sie für den Ver-storbenen beten? Ich weiss, du wirst mirantworten: damit er in die Ruhe eingeheund einen gnädigen Richter finde. 1 Darumlobt der hl. Hieronymus (Ep. 26) den Se-nator Pammachius, weil er beim Todeseiner Gattin ihr Grab nicht mit Blumengeschmückt, sondern ihre Leiche mit demBalsam der Almosen gesalbt habe. DieFreilassung von Sklaven beim Tode desHerrn, die in heidnischen Werken undGrabschriften so oft erwähnt wird, kommtauf den christlichen Inschriften kaum das■ein oder andere Mal vor ( Bolcletti Osserv.sui Cimit. 385); ist ja überhaupt auf denchristlichen Inschriften, so ganz ver-schieden von den heidnischen, nur höchstselten von Sklaven und Freigelassenen dieRede. — Nach der römischen Liturgie,wie sie vom Papste Gelasius im 5. Jahrh.in einem besondern Werke gesammeltwurde, brachte man die Leiche zunächstin die Kirche, wo die Messe ,pro deposi-tione 1 gefeiert wurde; alsdann, ,membris exferetro depositis 1 , folgten die Gebete ,adsepulcrum priusquam sepeliatur 1 , und end-lich, ,tumulo ex more composito 1 , schlossdas Gebet ,post sepulturam 1 die kirchlicheHandlung ( Muratori Liturg. rom. vet. 749).Heber die mit dem Begräbniss verbundeneGelebration der Messe berichtet auch derhl. Augustinus, wo er die Bestattung seinerMutter Monica schildert: cum offerreturpro ea sacrificium pretii nostri, iam iuxtasepulcrum posito cadavere antequam de-poneretur, sicutfieri solet (Confess. IX 12).Desgleichen berichtet Paulinus über dasBegräbniss des hl. Ambrosius: cum corpusillius, peractis sacramentis divinis, de■ecclesia levaretur portandum ad basilicamAmbrosianam. Mit dieser Sitte derOblatiopro dormitiono unmittelbar vor der Bei-setzung bringt auch <le Rossi (R. S. III498) die grosse Zahl der Cubicula in denKatakomben in Zusammenhang; eigensfür die Coemetorien angestellte Priesterbesorgten diese private Feier der heiligenMesse: per coemeteria diversa constitutipresbyteri sacramentorum conficiendorumius habent atque licentiam (Ep. 25 In-, moc. I ad Decent. Eugub. bei Coustant Ep.
Rom. Pont. 860). Fand die Beerdigungam Nachmittag statt, so fiel nach einerBestimmung des dritten Concils von Kar-thago die Messe aus: solis orationibus fiat,si illi, qui faciunt, iam pransi inveniantur(c. 29).
10) Wie die Speisung der Armen beimBegräbnisse, so lehnt sich auch die Feierdes Jahrgedächtnisses am Todestageder Verstorbenen an heidnische Sitte an.Aber während bei den Heiden der Wunsch,im Andenken der Menschen fortzuleben,das leitende Motiv war in den testamentari-schen Verfügungen über die jährliche Feierdes Sterbetages (vgl. z. B. das Testamentbei de Rossi Bull. 1863, 95), war es fürdie Christen das Gebet der Kirche und dasheilige Opfer, dessen Zuwendung sie fürsich nach dem Tode wünschten. Daherdas: ,gedenket mein in euern Gebeten 1 ;daher der Hinweis auf das Mahl desIchthys auf der Inschrift von Autun (vgl.Kraus R. S. 248); daher die Uebertragungdes Kirchengebetes für die Verstorbenenbei der Messe (memento, Domine, famulo-rum . . . qui nos praecesserunt cum signofidei et dormiunt in somno pacis), auf dieGrabschrift des Aurelianos: 0EOY A0YA0CillCTOC EK0IM118H EN E1PHN1 MNHC0HAYTON 0 0EOC IC TOYC AlOlNÄC; daherdie letzte Bitte der sterbenden hl. Monica:tantum vos rogo, ut ad altare Domini| memineritis mei.
] Die Feier des Jahrgedächtnisses wird' schon von Tertullian als Sitte seiner Zeit| bezeichnet: pro uxoris receptae apud Do-! minum spiritu postulas, pro ea oblationesI annuas reddis (De exhort, castit.). Ingleicher Weise heisst es in einem demOrigenes zugeschriebenen Commentar zuJob: convocantur in anniversariis diebusmemoriae vel parentum defunctorum velamicorum seu quorumcunque qui in fidediscessissent, sacerdotes simul et laici.Die Feier dieses Jahrgedächtnisses bestand1 in der Darbringung des heiligen Opfers,in Gebeten und in der Speisung der Armen(pro eis sive altaris, sive orationum, siveeleemosynarum sacrificiis solemniter sup-plicamus, Aug. De cura pro mort. ge-renda c. 22). Die Agape am JahrestageI erwähnt der hl. Chrysostomus (Hom. 27 ini I Cor.): ,du feierst das Gedächtniss Christiund verachtest die Armen, ohne dich dessenzu schämen; aber wenn du das Gedächt-niss an einen verstorbenen Sohn oderBruder begehst, da machst du dir imGewissen Vorwürfe, wenn du nicht dasHerkommen beobachtest und die Armenberufest. 1 Wie diese Jahrgedächtnisse zuden ausgelassensten Gelagen ausgenütztwurden, darüber führen die Väter bittereKlage. ,Novi, multos esse, 1 ruft der hei-
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