Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Verleumdungen.

von Stefanoni (Gemm. ant., Yenet. 1646,tav. XXX) bekannt gemachten Gemmesteht ein Esel in docirender Haltung vorzwei ehrfurchtsvoll lauschenden Zuhörern.Zu den Y. über den Glauben der Chri-sten gesellten sich endlich solche überihren Gottesdienst, und diese berührennäherhin ihre Sittlichkeit. Sie sollten Men-schen schlachten und in ihren Versamm-lungen verzehren, sowie im Dunkel derNacht groben Ausschweifungen sich über-lassen; sie sollten, mit anderen Worten,wie man damals sich ausdrückte, thye-steische Mahlzeiten veranstalten und ödi-peische Unzucht treiben, und eine An-spielung auf diese Anklagen findet sichbereits in der Rede des Statthalters Pliniusvon dem schuldlosen Mahl der Chri-sten (Ep. X 97). Nicht unwahrscheinlichliefen solche Gerüchte schon zur ZeitNero’s um, und vielleicht 'wurden sie da-mals in der Absicht in Umlauf gesetzt,einen Grund zur Verurteilung der ,demganzen Menschengeschlecht verhassten 1Schaar zu gewinnen ( Tacit. Annal. XV44). Ausdrücklich erwähnt und eingehendbekämpft werden die V. durch lustin (Apol.I 26; Dial. c. 10), Athenagoras (Leg. c. 31bis 36), Theophilus Antioch. (Ad Autol. III.4 ff.), Minuc. Fel. (Oct. c. 30. 31) und Ter-tullinn (Apol. c. 7. 9), und durch Minuciuserfahren wir noch weiterhin von der An-klage, die Christen verehren die Genita-lien ihres Bischofs und Priesters, eineAnklage, die sicherlich auf einer falschenDeutung des Verhaltens der Pönitentenberuht. In Lyon wurde unter Marc Aurelnach diesen Verbrechen besonders inqui-rirt, und das Geständniss, das heidnischeSklaven auf der Folter gegen ihre christ-lichen Herren ablegten, trug zur Grau-samkeit jener Verfolgung nicht wenig bei(Euseb . Hist. eccl. V 1, 14. 15). — Diepolitischen und socialen V. con-centriren sich in der Anklage, die Chri-sten seien Reiehsfeinde, ,publiei hostes 1 ,und eine unproductive Menschenklasse,,infructuosi in negotiis 1 , und von beidenVorwürfen erfahren wir hauptsächlichdurch Tertullian (Apol. 35. 42). Sie sindnicht minder ungerecht als die religiös-sittlichen Beschuldigungen, und zunächststeht es ausser allem Zweifel, dass dieChristen ihren Unterthanenpflichten imWesentlichen völlig gerecht wurden. DasEvangelium liess sie darüber nicht imUngewissen. In den Briefen der Apostelist wiederholt vom Gehorsam gegen dieObrigkeit und vom Gebet für die Königeund die Oberen überhaupt die Rede (Rom.13, 5; I Tim. 2, 2; Tit. 3, 1; I Petr. 2,13 ff.), und die Erfüllung dieser Pflichtwird in der christlichen Litteratur an meh-

reren Orten bezeugt (Giern. I 61; Folge.Phil. 12, 3; lust. Apol. I 14. 17; Tertull.Apol. c. 30 ff.) Aber sie kleideten ihrenGehorsam und ihre Unterwürfigkeit nichtimmer in die damals üblichen Formen.Einige verschmähten es, an den Festlich-keiten Theil zu nehmen, welche zur Feiervon Siegen oder von den Jahrestagen derThronbesteigung der Kaiser veranstaltetwurden, oder sie unterliessen wenigstensdie bei solchen Anlässen übliche Illumi-nation und Bekränzung der Häuser; An-dere erklärten den Kriegsdienst für un-vereinbar mit ihrem Glauben oder wei-gerten sich wenigstens, zum Empfang derDonativgelder mit bekränztem Haupt zuerscheinen ( Tertull. De cor. mil), indemsie der in den christlichen Kreisen gegendie Bekränzung herrschenden Abneigungauch bei dieser Gelegenheit Ausdruck ge-ben zu müssen glaubten. Das Verhaltenwar zwar kein allgemeines, und Tertullian(Deidol. c. 13) klagt sogar, dass sich Einigein dieser Beziehung mehr nach der Weltals nach Christus richten. Die bezüglichenUnterlassungen waren überdies, da es sichmehr um die Form als um das Wesender Unterthanenpflicht handelte, und da,was in dem einen Punkt etwa gefehltwurde, durch die- sonstige Treue und Ge-wissenhaftigkeit der Christen wieder reich-lich ersetzt wurde, von keiner grossemBedeutung. Aber sie wurden bei der ge-gen die Christen bestehenden Abneigungsofort als Staats- und Majestätsverbrechenangesehen, und Allen zur Last gelegt, wasEinzelne thaten. Die Christen galten als,hostes principum Romanorum 1 (Tertull.Apol. c. 35), weil sie dem Kaiser einigeEhrenbezeugungen vorenthielten, die siemit ihrer religiösen Ueberzeugung nichtvereinbaren konnten, und Celsus findetdas übliche Strafverfahren gegen sie schondeshalb gerecht, weil einige Wenige denKriegsdienst als unchristlich verwarfen(Orig. C. Cels. VIII 68), da, wie er mitsophistischer Uebertreibung beifügt, wennes Alle so machten, der Kaiser allein imFeld zurückbliebe und die wildesten Bar-baren Gewalt über Alles erlangen würden.Ebenso einseitig und ungerecht war derVorwurf, den man ihnen in socialer Be-ziehung machte. Derselbe wurde offenbardadurch veranlasst, dass sie der christli-chen Lehre von der Entsagung entspre-chend sich mancherlei Genüsse versagtenund sich einiger sogar ehrbaren Freudenenthielten, wie der Heide Caecilius beiMinuc. Felix (Oct. c. 12) ausdrücklich her-vorhebt, und es ist so viel an ihm wahr,dass einzelne Erwerbszweige durch ihreLebensweise allerdings beeinträchtigt wur-den. Aber im Ganzen ist er nichtsdesto-