Virginius.
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,explico cum ßeinesio illum, qui puellam„et quidem vir ginein“ duxit.‘ Muratori(Thesaur. vet. inscr. 1834, n. 8) stimmtzum Theil mit den eben erwähnten Ge-lehrten überein, ist aber zugleich geneigt,in Virginia nur einen Schmeichelnamen zuerblicken: ,Virginia 4 , sind seine Worte,,appellabatur coniux, vel blanditiarum causavel quod virgo traducta fuerit 4 . Diesesist offenbar Cardinali entgangen, dennsonst hätte er nicht (1. c.) schreiben kön-nen : ,so oft Muratori den Namen Virgi-nia las, hielt er ihn gleichbedeutend mitConiux. 4
Nun Einiges zur Kritik dieser verschie-denen Ansichten. Für die erste seinerganz isolirten Behauptungen könnte Guascovon den jetzt bekannten christlichen In-schriften nur eine anführen (de Eossi R. S.I, tav. XXXI 13 : . . . QVE VIXIT • IX-LI |! BATA • CVM VIRGIN |[ IO • SVO •ANNIS • V • E . . .), wohingegen auf we-nigstens sechs heidnischen wie christlichenEpitaphien ausdrücklich Kinder derVirginii erwähnt werden. So z. B. nenntsich Germanio auf der von Le Blant (1. c.)mitgetlieilten Trierischen Inschrift V., unddoch hatte er Kinder, die im Verein mitihm der verstorbenen Mutter Valentina— pro caritatem —• den Grabstein setzenHessen; denselben Namen V. legen sichauch auf zwei in einen Stein gemeisseltenEpitaphien der Exorcist Salurus und seinSchwiegersohn Pecorius bei ( Ferrario1. c.); andere diesbezügliche Inschriftenverzeichnen Boldetti (Osserv. 389), Fabretti(1. c. 323, n. 440; 582, n. 88 [christliche]und die heidnische 251, n. 34), Gruter(Inscript. 932, n. 8, welch letztere eben-falls heidnisch ist). Auf die übrigen gra-tuiten Behauptungen Guasco’s wie dieSpon’s von der ,ehelichen Treue 4 brau-chen wir nicht näher einzugehen; bei derBeurteilung der dritten Ansicht müssenwir unterscheiden zwischen heidni-schen und christlichen Inschriften:auf ersteren können , Virginia 4 und ,univira 4synonyme Begriffe sein; da aber fast alleheidnischen Epitaphien mit ,univira 4 (Mu-ratori 1010, n. 10 u. a.; Marini Iscriz.albane 232; Beines. 742, cl. XIV, n. 73;Gruter 1141, n. 1) Frauen angehören,welche vor ihren Männern starben,so dürfen wir bei diesem Ausdruck natür-lich nicht an Wittwen denken, die imWittwenstande verblieben und so als Uni-virae starben (vgl. Ducange i. v. Unicubaund Marini 1. c. 195); wir haben vielmehrdarunter solche zu verstehen, welche nureinem Manne angehörten, was beider notorischen sittlichen Corruption derHeidenwelt — zumal in Rom, wo Ehe-scheidungen sozusagen an der Tagesord-
nung waren, und nach Seneca (Benef. lib.III 16, n. 2) sogar ,inlustres quaedam acnobiles feminae 4 ihre Jahre nicht nachConsuln, sondern nach ihren Männernzählten, — so selten vorkam, dass dieüberlebenden Männer es jedesmal als einbesonderes Lob auf den Grabsteinen her-vorhoben (vgl. Friedländer Sittengesch.Roms I 388 ff. u. 473 f.; Fleetwood Inscr.antiq. 226). Auf christlichen Inschrif-ten hingegen müssen wir V. im Sinne derunter n. 4 angeführten Archäologen neh-men , nach welchen Virginia — Coniuxex oder a virginitate ist, wie wir aufeiner Inschrift aus dem J. 464 (de EossiInscr. I 358, n. 812) lesen, und V. derGemahl einer solchen. Dieser Erklärungwird man sich um so eher anschliessen,als sie bereits vom hl. Hieronymus ge-geben wurde, zu dessen Zeiten der frag-liche Ausdruck ja noch im Gebrauch war.Er sagt (In Ioel 1, 8, ed. Migne PP. lat.XXV 1002): vir pubertatis sive ut LXXtranstulerunt rcapösvixw, quem vulgo vir-gineum vocant, eo quod primus floremvirginitatis abstulerit; und da die gegen-seitigen Pflichten und Rechte der christ-lichen Gatten die gleichen sind, so stehtnichts im Wege, dieselbe Erklärung auchfür die Virginia anzuwenden; dem-nach nannte der Mann seine Gattin Vir-ginia 4 , wenn sie ihm jungfräulich ange-traut war, und umgekehrt die Frau ihrenGemahl ,V.‘, der ausser ihr keine andernehelichen Verbindungen gehabt hat; beidezusammen nannten sich Virginii, wie aufeiner mailändischen Inschrift bei Muratori1. c. 398, n. 4 und auf einer datirten beide Eossi 1. c. 188, n. 396. Auf diese Weiselösen sich die Schwierigkeiten, welcheeinige christliche Inschriften bereiten kön-nen und auf welche auch Le Blant 1. c.hinweist.
Was die Frequenz des Wortes V. aufEpitaphien in den verschiedenen Ländernbetrifft, so begegnet es uns ausser Romund Italien äusserst selten: unter den In-schriften Siciliens und der anliegenden In-seln finden wir nur eine (christliche) ver-zeichnet ( Castelli Sicil. inscr. 275, cl. XVII,n. 65); nur eine (heidnische) unter n. 4417theilt uns Eenier aus Africa mit (Inscr.de l’Algerie 196, n. 1651), zwei (untern. 708) enthält die Sammlung Le Blanfs(Inscr. ehret, de la Gaule 1. c. und II 240,welche wahrscheinlich auch christlich ist),keine einzige die der spanischen Inschrif-ten von A. Hübner.
Uebrigens scheint der Ausdruck erstgegen das Ende des 3. Jahrli. in diechristliche Epigraphik aufgenommen wor-den zu sein; die älteste datirte Inschriftist aus dem J. 291 (de Eossi Inscr. I 23,