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Erster Theil.
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leim. „Der Landmann! der Landmann!" das war seingroßes oratorisches Mittel; „Was wird der Landmanndazu sagen? Man muß auf den Landmann Rücksichtnehmen" 2°)

In dem andern Landestheile genossen besonders zweiFamilien, die Zellweger und die Tobler, eines altenAnsehens, das man den geleisteten Diensten, einer bie-dern Thätigkeit und dem persönlichen Verdienste zollte.Zu Trogen regierte als Landammann Konrad Zellweger,welcher beim Rorschacher Friedensschlüsse sein Land ver-treten hatte und nun zum sechsten Mal die erste Würdebekleidete. Als ein kaltblütiger Sohn eines hitzigen Va-ters^) hatte er niemals weder die Kraft noch die leben-digen Eeistesgaben besessen, welche schwierige Verhältnisseerfordern, und fetzt schwächte ihn zudem das Alter. Indeßmachten ihn die in seinem Geschlechte erblichen Tugen-

L0) Laur. Zellw. und Bericht eines znrcherschen Gesandten.

2l) Sein Großvater, Konrad, verließ Appenzell um die Zeit derin Folge der Reformation vorgenommenen Landestheilung undließ sich zu Herisau nieder, wo seine Einsicht und sein rechtschaffe-ner Charakter ihn rasch bis zur ersten Beamtung des Freistaateserhoben. Während der neun und zwanzig Jahre, in denen erdie Stelle eines Landamrnanns bekleidete, vertrat er öfter seinenKanton an den gewöhnlichen Tagleistungen; da zogen ihm dannseine bäurische Einfachheit, sein Glaserhandwerk und Wirthsstandbisweilen den Spott der adeligen Gesandten der großen Kantonezu; aber er antwortete darauf mit allem Witz eines Appenzellers.Als er 1842 seine Stelle niederlegte, übergab er die Standes-zeichen seinem Sohne Johannes, welchen das Volk ihm zumNachfolger gab. Diesem zog sein rasches und feuriges Tempera-ment oft Verdrießlichkeiten zu und beraubte ihn vier Jahre späterder Volksgunst. In den Verlegenheiten, in die er gerieth, wandteer sich an seinen Vater um Rath, welcher ihm unter anderemzur Antwort gab: „ KLnut'st du mir geben dein Hitz, wollt' ichdir geben mein Witz." Johannes hatte sechs Söhne, von denenunser Konrad der zweite war. Leu, XX. 72; Tobler, RegentenU. Landesgesch. 19—21, 25 u. Lö,