Band 
Erster Theil.
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der Plünderung — 400 Gulden an das Kirchengut;der Hauptmann Bartholomäus Sturzenegger mußte noch150 Gulden, andere 7, 8 und 10 Dublonen dazu bezah-len. Ein armer Dienstbote wurde um 15 Gulden gebüßt,weil er, als er einst über die alte Obrigkeit lästern hörte,sagte, sie sei noch so gut als die neue. Hingegen ge-schah, ungeachtet ihrer gewaltthätigen Reden und Hand-lungen, keinem ihrer Gegner etwas. „Daher sich dievon der kleinen Parthey," sagt naiv ein appenzellischerChronist, „sehr beklagt und msleontent waren""').

Der den 19. Oktober zu Trogen als Strafgerichtversammelte große Rath, in Betracht, daß die altenHerren und Amtleute: 1) in die Freiheit des gemeinenLandmanns einen Eingriff gethan; 2) sich selbst eine un-rechtmäßige obrigkeitliche Gewalt angemaßt, woraus vieleandere Fehler entsprungen; 3) sich den Schlüssen der TeuferLandsgemeinde hartnäckig widersetzt; 4) der Obrigkeit un-gehorsam gewesen — verurtheilte sie dazu, Gott, die Obrig-keit und das Volk um Verzeihung zu bitten und darübernoch Bußen zu bezahlen: der Landammann Zellweger30 Dublonen, der Statthalter Zellweger 200, der Seckel-meister Totster 18, der Landeshauptmann Totster 27; dadie Beweggründe des Urtheils für alle von gleicherNatur waren, so richtete sich die Straffälligkeit einesJeden ohne Zweifel nach seinem Vermögen. Sogar hin-ter der Sitter waren viele verständige und milder den-kende Landleute mit diesem Urtheile nicht zufrieden: „Ent-weder," sagten sie, „haben die alten Herren dem Landeetwas vergeben, und dann hätten sie verdient an Lebenund Ehre gestraft zu werden; oder sie haben dem Landenichts vergeben, und in diesem Falle ist die Strafe zuhoch".

111) Walser, III. 89.