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eines wachsenden Ansehens. Seit 1587 waren von sieben-zehn Wahlen zu der Ammann- oder obersten Landesstelle,welche, nach verfassungsmäßiger Reihenordnung unterden vier Gemeinden, die Stadt Zug treffen mußte, eilfauf Glieder dieser Familie gefallen. Von 1677 bis 1722stellte sie nur Zurlauben an die Spitze des Staates.Wahrend zwei Jahrhunderten glänzte dieser Name, undzwar mehrere Male in hohen Stellen, im KriegsdiensteFrankreichs ; sein Glanz und seine Gunst strahlten auf dasLand zurück. Seit Franz I. Tagen war die Verthei-lung der französischen Zahrgelder den ergebenen Hän-den der Zurlauben anvertraut.
Als 1691 Oestreich, über die Anhänglichkeit der Eid-genossen an Frankreich aufgebracht, die Einfuhr des schwä-bischen Salzes in die Schweiz verboten hatte, bewilligteLudwig XIV. , den Kantonen für ihren Beistand beiEroberung der Freigrafschaft erkenntlich, ihnen um bil-ligern Preis burgundisches Salz, wovon Zug alljährlichsechshundert Fässer erhielt. Der König hielt auf dieseWeise das in dem Traktate von 1663 gethane, und 1674,am Vorabend des Einzuges in jene Provinz, erneuerteVersprechen. Der Besitz dieser letzter» durch den Königsollte den Nutzen noch vermehren, welchen seine großenFreunde bis dahin aus derselben gezogen'^).
Die Verwaltung und der Verkauf des Salzes wurdendem Ammann Beat 3akob Zurlauben übertragen,dem Hauptbeförderer einer so günstigen Unterhandlung undimmer thätig, bei andern Kantonen und in dem eigenen,Frankreich und seinen Botschaftern Dienste zu erweisen.Seine Tugend, sein Wohlwollen, seine Vaterlandsliebe
134) Von Hall.
135) Siehe Anhang L.; zu vergleichen mit Stadlin, IV. K8Ü.
Note 170.