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Umsonst erklärten die katholischen Orte den natürlichenSinn des Bündnisses, umsonst stellten sie die Inkompe-tenz eines Kantons vor, abgesondert eine durch alleeingegangene Verpflichtung zu brechen; umsonst auch ver-wendeten sie sich für die beiden gefangenen Magistrats-personenEine Note des Botschafters that keinebessere Wirkung'^). Schon vor dem Endurtheil hattensie bezahlen müssen: An der Matt 500 Thaler dem Schatzeund 1 Dukaten jedem Aktivbürger, Weber 250 Thalerdem Schatze und 1 Thaler jedem Bürger, zusammenmehrere hundert Thaler für die Kosten, „wenn der Am-dassador die 1800 Thaler Salzgelder nicht erlege"'^).Nach sechs Monaten vorläufiger Haft — ohne den Haus-arrest — wurden sie endlich (3. Dezember 1731) zu ewi-ger Gefangenschaft und Verlust der Ehre verurtheilt^).
159) Alle Kath. Orte an Zug, 17. September 1731. Den 10. No-vember gab ihnen ein provisorischer Beschluß die Erlaubniß, zuschreiben, um sich die Aktenstücke und Beweisschriften zu ver-schaffen, die zu ihrer Vertheidigung dienen sollten, und verlängerteihre Hast. An der Matt war damals krank; man erlaubteihm die durch den Arzt vorgeschriebene Diät. Urtel durch denSohn An der Matt's an Obwalden überbracht, und von diesemStand an Luzern mitgetheilt, den 17. Oktober. Luzern beklagtesich bei allen eidgenössischen Ständen über die Fruchtlosigkeit derVerwendung der katholischen Orte. Luzern an Obwalden , 1. De-zember 1731 (Luzerncr Archiv).
160) Die Zuger Unruhen.
161) Mitte Dezembers legten die äußern Gemeinde« die Liste derKosten vor, welche der Prozeß der beiden Magistratspersonenihnen verursacht hatte: sie bestes sich auf 14,637 Gulden; manbezahlte sie mit den Gütern derselben, ebenso 1400 Gulden, welcheSchicker und Toffenbach als Kosten für eine Sendung nach Glarus forderten. Die Gefangenen verlangten Rechnung vor Stadt- undAmtsrath; aber sie mußten ohne Untersuchung bezahlen. Manhat berechnet, daß Weber mehr als 18,000 Gulden verlor. VieleBürger gaben den ihnen zugefallenen Antheil den Kindern derOpfer wieder zurück. Ibiä. — 162) Ibick.