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die seit der letzten Landsgemeinde geflüchteten Magistrats-personen als Verräther und Ueberläufer^). Horte Stra-fen wurden über sie verhängt. Zu Cressier , im Neuen-burgischen, sich aufhaltend, baten sie die Eidgenossenschaftum sicheres Geleit, um sich vor der Tagsatzung zu recht-fertigen. 2hr an Luzern gerichtetes Schreiben glich einerAnklage gegen „den Despoten, der weder den Wider-spruch der Vernunft noch der Gerechtigkeit ertrage. Ausder Tiefe ihres bittern Elends baten sie um ihre alte Freiheit,um die alte Lebensweise ihres Landes, und flehten, we-niger für sich als für ihr Vaterland, um den eidgenös-sischen Schutz" Luzern schickte ihnen mit Bewilli-gung der übrigen katholischen Kantone, den gewünschten
Eeleitsbrief^).
Unterdessen lebte Schumacher nicht ruhig, das Be-wußtsein seiner despotischen Herrschaft machte ihn zittern.Als er auf die Tagsatzung verreiste^), war seine Familiein Thränen; durch ein Geleit von drei Pferden, sechsbewaffneten Männern und einem Mitglied des geheimenRaths beschützt, begab er sich incognito auf Umwegennach Frauenfeld ^). Nach seiner Rückkehr^«), obgleicher sich anfangs mit mehr Mäßigung zu benehmen schien 22 s),begannen die Angebereien und Verurtheilungen auf's neue:für gewisse Aeußerungen, tadelnde Reden abwechselndBuße, Hausarrest, das Halseisen, die lächerliche „Zuger-kappe", eine gestrickte rothe Kappe, ein Halbjahr, ein2ahr, zwei 2ahre lang öffentlich, ja zuweilen im Hause
223! Brandenberg , Landwing, Uttiger und Weber.
224) Das Schreiben ist vom 1t. Juni 1733.
225) Luzern an Zürich, 4. Juli 1733; Zug an Luzern , 27. Juni.
226) Den 4. Juni.
228) Den 29. Juni.
229) Bonnac an den Siegelbewahrer, 12. September 1733.