Band 
Erster Theil.
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aber ziehen, unter den Unterliegenden wie unter denTriumphirenden, die edeln Gemüther das wahrhaft Gutedem äußern Erfolge vor. Bei Anhörung der gebieten-den und stürmischen Vorstellungen hatten auf Seite derSieger einige Bürger ausgerufen: „Wir begehen eineGewaltthat, wir verurtheilen unsere Magistraten, wir ent-setzen sie, wir verweisen sie, ohne sie überzeugt zu haben.Wird die Freiheit durch eine Zwangsmaßregel gesichert?Wird die Herrschaft der Gesetze befestigt durch Ueber-tretung derselben? DaS gefährliche Beispiel, das wir geben,wird auf uns zurückfallen"^)." Diese Nemesis, die uns inder That in der Geschichte erscheint, tröstet die Opfernicht mit dem Vergnügen der Rache, wenn sie edel-müthig sind, sondern mit der Ueberzeugung, daß dieewige Gerechtigkeit über den vergänglichen Ungerechtig-keiten walte; denn die Rechtschaffenheit kann, selbst unterdem Drucke der allgemeinen Mißbilligung, sogar in einemeiner verderblichen Sache ergebenen Herzen wohnen. AlsJohann Trembley, der Syndic der Wache, sein von derMenge dem Rathe abgedrungenes Urtheil erfuhr, ließ ernach dem ersten Schmerzensschrei des für immer seinesVaterlandes beraubten Bürgers nur noch die Sprachedes tugendhaften Mannes hören. „Ich habe die Sacheunterstützt, welche mir als die gerechteste erschien," sagteer, „ich habe die Rechte der Räthe ausrecht halten wollen,ich habe einen Plan gemacht, um sie zu vertheidigen,

33g) keronAsr, IV. 154. Als Zürich und Bern Genf wegen derHerstellung der Ruhe beglückwünschten, fügte» sie bei, „siekönnten die Gewaltthätigkeiten der Bürgerschaft vom 8. Dezem-ber unmöglich billigen, und nach weniger in denselben die Grund-lage zu einer dauerhaften Einigkeit sehen. Dieses Beispiel,sagten sie, kann eine fortwährende Unruhe in dem Freistaatsunterhalten." Schreiben vom 14. Februar 1735. Genf -Bücher,No. 18, S. 770.