Band 
Erster Theil.
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in irgenwelcher Weise Gesetze vorzuschreiben, gab derKönig die Ratifikation erst nachdem die Bürgerversam-lung dasselbe angenommen hatte ^). Z„ Folge der Re-volution von 1707 hatte die Demokratie der Aristokratiedie Versammlungen der Bürgergemeinde abgerungen.Durch das Edikt von 1738 eroberte sie sür diese die ge-setzgebende Gewalt, die Wahlen, das Recht, Kriegser-klärungen und Friedensschlüsse anzunehmen oder zu ver-werfen, Steuern und Abgaben zu bestimmen. So er-schien der demokratische Geist im Fortschritt.

Freudig empfieng die Nation nach langem Hader dasnoch überdies durch die ehrenvolle Entlassung der ent-setzten Magiftratspersonen fester begründete Vermittelungs-werk ^). Herzensergießungen, Freudenthranen, Aussöh-nungen und Umarmungen, Gastmähler, Tänze, Denk-münzen, gemeinsame Dankgebete, feierliche Eidesleistungin der Kirche: alles verkündigte unter Glockenklang unddem friedlichen Donner des Geschützes die Vereinigungder Parteien, das Verzeihen der Beleidigungen und dieAufrichtigkeit der Eintracht^). Die Vermittler trugendie Kunde von diesen Vorgängen in die Kantoneund an die Stufen des Thrones von Frankreich . Mögenicht die Zwietracht ihr Unkraut auf den Acker des Frie-dens säen, den hinfort ein Brudervolk bebaut!

Zwischen der Eidgenossenschaft, Frankreich und Deutsch-land bot ein eigenthümlicher Staat, das Bisthum Basel ,im Kleinen ein Bild von den verwickelten Verfassungs-verhältnissen der ganzen Schweiz dar. Unter einem Scepterin Gestalt eines Krummstabes und in eine Degenklinge

425) Der Minister an Lautrer, 42. April.

4LK) Bereuter, V. 348.

427) Der Magistrat veranstaltete den Vermittlern ein Fest auf demxi. B». 23