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that in Beziehung auf sie der Papst: als das Chorftiftvon St. Ursiz mit verschiedenen Beschwerden gegen denBischof bei der päpstlichen Nuntiatur in der Schweiz auftrat, empfieng derselbe von Rom aus ein Monitoriummit angehängter Citation, gegen welche er sich mit Be-gehren um Schutz an den Kaiser wandte; der Ausgangnach einem fünfjährigen Kampfe (1724 — 1729) war,daß auf dessen Vermittelung das Stift seine Submissionan den Fürsten erklärte^').
Wenn der Bischof seine weltlichen Rechte gegen Rom vertheidigte, so suchte er dieselben auf Kosten seiner Un-terthanen auszudehnen. Biet, gestützt auf kaiserliche Hand-vesten, deren erste von Kaiser Rudolf 1., so wie aufwiederholte bischöfliche Freiheitsbriefe, betrachtete sich fastals eigentliche Reichsstadt, und trat als solche in Bünd-nisse mit Bern und andern Schweizerstädten, so wie mitder Eidgenossenschaft ^). In Folge mehrfacher, mitpriesterlicher Gewandtheit geleiteter Kämpfe entzog ihrder Bischof im siebenzehnten Jahrhundert bedeutende Frei-heiten. Durch seine Anstrengungen, sich als Eigenthumanzueignen, was ihm nur lehenweise zukam, erhielt erzwar weniger als er wollte, aber mehr als er sollte^).Aus seinen verwickelten Verhältnissen mit dieser im Geisterepublikanischen, der Neigung nach schweizerischen Stadtentspannen sich im Zahr 1718 neue Streitigkeiten, welchedurch die Vermittelung Berns, das den Beschwerden derVieler in dem Vertrag von Büren (Februar 1721 )^') sch-
lichen Werke ven Planck, Geschichte der christlich-kirchlichenGesellschafts-Verfassung, Bd. II. S. 319—323, und bis 382.431) Stettler, 36. 37. — 432) Stettler, 13.
433) Die Stadt Viel, 124-129.
434) Wen Tillier, 110, 111.