Band 
Erster Theil.
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half, doch nicht für immer "§), beigelegt'wurden. EinJahrhundert vorher hatte Viel weislich an seinem Ver-hältniß zur Eidgenossenschaft mehr als an allen andernVortheilen festgehalten

Am Ufer desselben Sees brach in dem vom nämlichenFürsten abhängigen Neuenstadt um diese Zeit ein Streitzwischen dem Magistrat und der Bürgerschaft aus"?).Ein Bürger dieser Stadt, Petit-Maitre, ein verständi-ger und rechtschaffener Mann, beobachtete, daß eine kleineAnzahl unter einander verwandter Familien und im Be-sitze der wichtigsten Stellen sich aus dem öffentlichen Gutebereicherten, indem sie nur auf eine unentwirrbare Art,und überdies Leuten, die von ihnen abhängig waren,Rechenschaft ablegten. Er schlug (Februar 1734) einenklaren und geordneten Rechenschafts-Entwurf vor. SeineMitbürger fanden ihn gut, brachten den Schatz in Si-cherheit und gaben Petit-Maitre und zwei andern Bür-gern den Auftrag, ihrem Fürsten Vorstellungen zu machenüber die Mißbrauche, die sich in die Verwaltung ihrer

435) Meyer. 352; die Stadt Biet. 154, 155; Morel, 12t, 122.

436) Die Stadt Viel, 131, 132. Neue Mißverständnisse zwischendieser Stadt und dem Fürsten über die hohe Gerichtsbarkeit unddas Mannschaftsrecht wurden 1731 wieder durch Bern ausge-glichen. Eine andere Zwistigkeit, welche 1747 dadurch veranlaßtwurde, daß Biet einige Mannschaft in niederländische Dienstetreten lassen wallte, wurde zwischen den beiden Parteien selbstbeigelegt. Zehn Jahre nachher vermittelte seinerseits der Bischofmit Bern zwischen dem Magistrate von Viel und der Bürger-schaft, welche fünf Jahre lang wegen der Bestellung öffentlicherAemter heftige Uneinigkeiten hatten. Meyer 352; von Tillier235, 238.

437) Quellen: Nsreuie llo blsulekalel, Februar — August 1734;Ein eigenhändiges Schreiben von Micheli du Crest an den An-tistes I. Conr. Wich in Zürich (Zürch. Arch.); Brief von Bon-nac an den Siegelbewahrer, 30. August 1734 (4.rok. äes 417.etr. in Paris ); von Tillier, 151.