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sen, worein die jungen auf Urlaub befindlichen Adeligeninmitten ihrer Landsleute ihre Ehre setzten. Zu Bern waren in einer Neujahrsnacht (1745) mehrere in frem-den Diensten stehende Offiziere mit andern jungen Pa-triziern, Söhnen von Magistratspersonen und Landvögten,an einem Gelage auf der Zunft zum Distelzwang ge-wesen und hatten in der Trunkenheit Spiegel, Fensterund Möbeln zerschlagen, Gläser und Flaschen auf dasPflaster geschleudert. Selber auf die Gasse hinunter ge-stiegen, zogen ihr Lärm und ihre Ausgelassenheiten dieWache herbei. Sie zogen ihre Degen und verwundetenSoldaten, welche mit ihren Bajonetten erwiderten. Ohnedie Klugheit des Commandanten wäre Blut geflossen.Nach geschehener Untersuchung wurden die in vierKlassen eingetheilten jungen Leute väterlich bestraft, so-gar die Offiziere durch vier bis sechs und dreißigtägigenHausarrest, außer hundert Louisd'or für die Kosten unddie Entschädigungen für die Verwundeten^).
Unannehmlichkeiten und Uebelstände folgten für dieEidgenossenschaft aus dem Conflikt der verschiedenen Ca-pitulationen und aus demjenigen der Mächte, unter derenFahnen die Kantone Soldaten schickten. Ohne über denAusgangspunkt dieser Geschichte hinaus zu steigen, er-innern wir nur, daß 1719 mehrere Kantone dem Königevon Spanien, Philipp V. , ein Regiment überließen, dieGraubündner ein anderes, welche beide zwar nur fürden Vertheidigungskrieg geworben/ allein nichts destoweniger bald an die Küsten von Afrika geführtwurden^). Bei Eröffnung des Krieges, 1733, dient die