Band 
Erster Theil.
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ist es erfreulich zu sehen, wie das Völkerrecht von dengroßen Mächten gegen die Schweiz geachtet wird. ZmZahr 1746 setzte ein französischer Offizier mit gezücktemDegen einem Ausreißer nach bis auf den Basier Theilder Schuster-Znsel und führte ihn zurück. Auf BaselsBeschwerde wurde der Gefangene der bafelschen Regierungzurückgegeben, welche ihm die Freiheit gab. Ein Offi-zier verfolgte mit zwei Soldaten einen andern Ausreißerbis zu dem Schlagbaum von Klein-Hüningen , auf basleri-schem Boden. Der französische Commandant ließ denOffizier einstecken und zeigte dem Rathe von Basel dieUeberfchreitung an, der Rath aber verlangte aus gegensei-tiger Rücksicht die Befreiung des Offiziers >"). Diese Ehr-furcht Frankreichs vor dem Rechte vermehrte seine Ach-tung bei den Eidgenossen.

Als der Krieg zu Ende war, hatten die Schweizer-regimenter und die Freicompagnien unter der in denfranzösischen Heeren vorgenommenen Verminderung vonbeinahe hunderttausend Mann zu leiden"^). Die Frie-densjahre bevölkerten wieder nach einander die Schweiz mit waffenlosen und des Arbeitens ungewohnten Sol-daten.

Vor dem letzten Kriege hatte der Marquis vonCourteille, der Nachfolger de Bonnac's, in seiner Antritts-rede (Juni 1738) den Wunsch des Königs ausgedrückt,die alten Verbindungen zu erneuern. Dieser anfangsaufrichtige "»), und in mehrern Kantonen aufrichtig ge-

147> Ochs, VII, 607, 608. 148) May, V, 481.

149) Courteille an den Minister, den 13. April 1748 : „Ich bin indiesem Lande sehr zu Gunsten des allgemeinen Bündnisses, fürdas der H. Cardinal von Fleury sehr eingenommen war, gestimmtworden."