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die Verhältnisse der beiden Staaten und die Politik desgrößer« derselben enthüllen.
2m Zahr 1723 vereinigten sich nach schweizerischerGewohnheit Einwohner genferscher Dörfer mit denenvon Cartigny , um die Einsetzung eines neuen Richterszu St. Victor und Chapitre militärisch zu feiern. Dervom Richter Unterthanen des Königs ertheilte Befehl,die Waffen zu ergreifen, und andern, bewaffnet und unterTrommelschlag über seine Staaten zu gehen, schien einUnternehmen gegen die königliche Souveränität; der Hofglaubte darin auf Seite Genfs Versuche zu Eingriffen zusehen'^). Savoyische Wachen nahmen zu Cartigny denOffizier weg, welcher das Fest anordnete, und führtenihn krank in die Gefängnisse von Chambery . Auf Ver-wendung Zürichs und Berns "?), ließ ihn der Senatfrei, verurtheilte aber den neuen Richter in contuma-ciam zu drei Zähren Verbannung '"). Vergebens hatteGenf den Vertrag von St. Julien (1603) angerufen;der König hatte ihm sein Schreiben und sein Memoireuneröffnet zurückgeschickt; er wollte, daß man sich seinerGerechtigkeit unterwerfe und seine Gnade anrufe"").Genf , zweifelhaft, welche Partei es ergreifen solle, einer-seits gegenüber der Stellung, welche dieser Monarcheingenommen, andrerseits in Berücksichtigung des Vor-theils, sich das Wohlwollen desselben zu bewahren,"")
176) Der General Hakbrett an den Bürgermeister Hirzel, 3. Mai1724. Memoire des savoyischen Hofes.
177) Zürich und Bern an den König, 9. März 1724.
178) Genf an Zürich , 24. März 1724.
179) Memoire Genfs an den König, 4. Oktober 1723; an Zürich undBern gerichtetes Memoire; ein anderes durch eine genfersche Ge-sandtschaft im März 1724 Zürich nberbrachtes ausführlicheresMemoire.