Band 
Erster Theil.
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unberücksichtigt gelassen hat. Die Schweiz , fortwährenddurch innere Unruhen zerstreut, konnte sie nicht verneh-men^").

220) Bonnac schrieb an den Minister, den 14. Dezember 1733: „Ichhabe nicht mehr reden hören von der Unruhe des Kantons Bern über das Mailändische; ich glaube immer, das, was von einigengesagt worden ist, war nur, um diejenige zn verbergen, welchedieser Kanton in Beziehung auf das Waadtland haben mag.Die Vorladung des Oberst Roguin«) hat veranlaßt, den Lan-sanner Vertrag von 1564 zu prüfen und den Verständigen zubedenken zu geben, daß, wenn man diese Sache zu sehr beschleu-nige, der Kanton verlegen sein möchte, bei den Gewährleisternund Schiedsrichtern jenes Vertrages die Verletzungen zu recht-fertigen, die er seit seinem Abschluß unaufhörlich gegen denselbenbegeht; denn dieses Land ist ihm gewissermaßen in einem freienZustande und im Genusse der großen Siechte überlassen worden,die es unter der Herrschaft der Herzoge von Savoyen hatte;der Kanton Bern aber hat ihm dieselben unmcrklich entzogen.Obgleich also die Nekrutenkammcr den Oberst Roguin entlassenhat, ohne einen Eid von ihm zu verlangen, und obgleich derGrund der Sache an die Entscheidung durch die Zweihundert ge-wiesen worden, so glaube ich doch, daß man sie nach einer leichtenUntersuchung ganz wird fallen lassen, aus Besorgniß, sie möchte imWaadtlande selber, wo man angefangen hat, über das Vorgefal-lene zu murren, zu viel Lärm verursachen," Suisse , bio, 315.Zwei Jahre nachher fürchten die Werner, wie sie den, nach ihremDafürhalten, geringen Antheil sehen, der dem König von Sar-dinien im Mailändischen zugemessen worden war, man habe ins-geheim etwas ihren Interessen, in Hinsicht auf das Waadtland, Zu-widerlaufendes festgesetzt, Bonnac an den Minister, 21. Januar1736. Luisss, bio. 321.

*) Wegen einer Wcrbungssache/ die einen weitläufige» Prozeß ver-ursachte.