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Hülfe anzurufen, was, da dieser einflußreich und wiedurch Versprechungen gebunden war, gerade zum Zweckezu führen schien. Wir haben von den Grenzen gesprochen,bei denen seine Dazwischenkunft stehen geblieben war, unddie er nicht überschritt, um Zürich und Bern , die erdamals des Bündnisses wegen schonte, nicht abzuschrecken.Der Botschafter erinnerte, daß das Bündniß von 1665,welches St. Gallen mit seinem Hofe erneuert habe, denKönig bloß zu Verwendungen berechtige; daß Frankreich jetzt keinen andern Weg für Truppen in das Toggenburghätte, das nur durch militärische Gewalt zur Ruhe ge-bracht werden könnte, als durch das Gebiet der beidengroßen Kantone, die den Durchzug nicht gestatten würden.Er fügte hinzu: „Am besten wäre gethan, wenn man dieToggenburger Streitsache jetzt bloß schwach betreiben würde.Uebrigens solle man ob den Unruhen keineswegs erschrek-ken; sie würden daö Geschäft uur befördern; in keinemFalle dürfe der Abt das Mannschaftsrecht zu verlierenbefürchten."^) Diesen dilatorischen Rath befolgte manin St. Gallen um desto lieber, weil dort eben Abt Josephschwer erkrankt war, und den 7. März 1740 starb. Erwar ein Regent von festen Grundsätzen, gemäßigtem Cha-rakter und väterlichen Gesinnungen; er wachte für seinAnsehen, aber im Interesse des Landes; war sparsam,aber nur um seine Pflichten erfüllen zu können; hin-derte das Böse, beförderte das Gute aus Gewissenhaftig-keit; sorgte für die Ehre seines Klosters, in welches er alleausgesetzten Capitularcn hereinziehen wollte und in das erbloß Jünglinge von vorzüglichen Fähigkeiten aufnahm, derenwissenschaftliche Bildung er mit eigenen Augen verfolgte.^)
34) Relation der von Solothurn zurückgekommenen Gesandten, 27. Fe-bruar 1739. V. Arr, 563 — 565.
35) B. Arr, 565, 566.