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es verwarf abermals und beschuldigte Bern , es gehe vonden gemeinsam angenommenen Grundsätzen ab. Bern ,darüber mißvergnügt, neigte sich auf Seite des Abtes.Ein lebhafter Briefwechsel zwischen diesen beiden Kontonendauerte, bloß über die Zusammenberufung einer Vorkon-ferenz, bis zum Juli 1751. Beide ließen sich bei diesemAnlasse mehr durch ihre Neigung, als durch ihre Be-ziehungen mit dem beunruhigten Lande bestimmen. Zü-rich , das die Rechte des Volkes in Schutz nahm, beharrtedarauf, daß auch Toggenburgische Abgeordnete zugelassenwerden; Bern , in seinen Ansichten aristokratischer und dieRechte des Landesfürsten vertheidigend, wies sie zurück. ZurUnterstützung seiner Meinung schickte Zürich den RathsherrnHeidegger an jenen Stand ab. Vor der mit den Toggen-burger Sachen beauftragten Commission rechtfertigte dieserBeamte die fast republikanischen Ansichten seiner Regierungin einem kräftigen und klaren Aufsätze. „Die Toggen-burgischen Abgeordneten vernehmen," sagte er, „und ihnenVorstellungen machen, ist das wahre Mittel, den Friedenzu beschleunigen. Es handelt sich darum, ihre Freiheiten,das theuerste Gut des Menschen, festzusetzen. Seit sovielen Jahren, während deren unterhandelt wird, hat mandie Toggenburger über den wesentlichen Punkt wedermündlich noch schriftlich vernommen. Während die beidenKantone gemeinschaftlich, und Bern abgesondert, in ihrenVerhältnissen mit dem Abte Briefwechsel, Unterhandlun-gen, Präliminarartikel vervielfacht haben, wollte man bei
43) Präposition; Toggenb. Bücher HIN. 501—507. Der Nepublikanis-muS Zürichs gieng nicht bis zur Demokratie, denn in der AarauerConferenz, von der sogleich die Rede sein wird, erklärte Zürich ,je weniger Anlaß vorhanden sei, die Landsgemeinde zusammen-zuberufen, desto ruhiger werde das Land bleiben (§. 13). Ab-schied der Cvnserenz zu Aarau . Ibiä. 617—645.