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große und die Anwendung eben so vieler Mittel dar:schwacher Anfang, Fortschritt, Abnahme, heftige Wieder-kehr, Conferenzen, Sendungen, Augenscheine, Aufnahmevon Plänen, Instruktionen, Berichte,^) Zusammenberufungder Räthe unter dem Eid des Geheimnisses,^) außeror-dentliche Landsgemeinde, ^) Vermittelung der Schlrmorte,Verhandlungen über das Ceremoniell ihres Empfanges.Noch im August 1731 war dieser Zwist nicht beendigt.^)Dann, statt gelöst zu werden, verschwand er.
3n diesem Streite ist es der Mühe werth, die etwasstrenge Wachsamkeit des Fürst-Abts zu beobachten, der,ein eigentlicher König des Bezirkes, am Titlis regierte.Eines Tages (16. August 1727) bestimmten die Abge-ordneten von Bern und Nidwalden die Grenzen zwischendiesem Halbkanton und dem „Hasli im Wyßland," wiedie Urkunden sagen. Plötzlich erschien vor ihnen, in einerHöhe von beinahe sieben tausend Fuß/°) auf dem Schneedes Zoch, in seiner schwarzen Amtstracht, der Abt vonEngelberg mit zwei Conventualen. Er kam, mit Nid-walden , das sich seine Zölle nicht wollte entziehen lassen,um ein wenig Land zu streiten.^) Dennoch fand derLandrath diesen Fürsten weniger furchtbar als seinen Vor-fahr, den regsamen Joachim, der den Zoll zu bezahlen
78) Das Unterwalden-Buch X zu Bern enthält 45 auf diese Ange-legenheit bezügliche Urkunden.
77) Stanzer Arch., 3. fach Landtrath, 15. März 1728. Siehe das-selbe Protokoll bei den folgenden Daten, 22., 28., 30. April,10-, 20. Mai, 30. August, 10. September, 22. November,1. Juli 1729, 23. November.
78) Landtsgemeind Prot., 25. Febr. 1728.
79) Engelberger Archiv, Laut. äo Subs^Ivaaia, t. XIH, p. 320.
80) 6,890 Fuß über dem Meere.
81) Landtrath-Protok., 10. Dezember 1727, und noch mehr Einzeln-heiten in dem Wuchenrath-Prot.