Band 
Erster Theil.
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sich weigerte, womit Nidwalden seine Käse, das Hauptpro-dukt des Fürstenthums, belegte, und in eigener Personmit zwei Conventualen in den doppelten Landrath kam, umdie Stiftungsurkunde der Abtei, die durch Kaiser undPapst bewilligten Privilegiesi, endlich die Bulle In coelmOoiniln'zum Beleg für seine Freiheit von demselben an-zurufen, indem er zum Voraus gegen das Richteramt sichverwahrte, das der Landrath sich könnte anmaßen wollen.Um die Eintracht aufrecht zu erhalten, stand der Land-rath von seiner Forderung ab: er hoffte jedoch, IhreGnaden werde so viel Großmuth anerkennen und sich auchihrerseits großmüthig erzeigen. Eine Abordnung vonden ersten Magistratspersonen, die beauftragt war, durcheine kluge Unterhandlung einige Begünstigungen für dasLand zu erhalten, geleitete sie zu den ehrwürdigen Ka-puzinern. b-)

Aehnliche Schwierigkeiten über Zölle und Transit wie-derholten sich häufig in Ermanglung eines Bundesver-trages und einer hinreichenden Centralbehörde. Nichtnur Kantone, sondern auch bloße Bezirke erlaubten sichohne Bevollmächtigung die Errichtung neuer Zölle, wiedenjenigen, durch welchen das Hasli den Handel Ob-waldens mit Italien über den Brünig hemmte.

Bisweilen ward der Streit über die Sache selbst nochdurch einen Streit über die Wahl des Richters oderSchiedsrichters verwickelt. Unter den zahlreichen Bünden,

82) „Unser Laridt auch hinwiderumb mit einer gegen-xerierositst eon-swsneren werde."

83) Zweifach Geseßuer Landtr., 16. September 1715.

84) Landammann und Rath zu Nnterwalden ob den: Kernwald anBern , 14. Oktober 1745; 17. Febr. 1753. — Bericht des Land-ammanns von Oberhasle, 17. März 4753. — Unterwalden-Buchv, Archiv von Bern ,