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diesem Jahre nur wenige neue Namen zur Theilnahme ander Herrschaft gelaugten, und daß neun und achtzig Wah-len fast ausschließlich sieben und vierzig regimentsfähigenGeschlechtern zufielen,'"") die überdies entweder selbst imBesitze der kleinern besoldeten Beamtungen und Dienstewaren, oder sie ihren Anhängern gaben.'"') Eine Denk-schrift, in welcher zehn Mitglieder des Raths die Miß-brauche bei den Wahlen rügten, die günstige Ausnahme, diesie beim Publikum der Stadt fand, die Klagen der Zünfteund der Bürgerschaft, nichts brachte den Rath zur Ein-sicht; er hätte den Beschwerden durch Zugeständnisse ab-helfen können, er zog es vor, durch Strafen sich Still-schweigen zu verschaffen:'"") aber nur ein Unachtsamerhätte dieses Stillschweigen für Frieden gehalten.
Die oft verworfene, im Dezember 1710 als Heilmittelangenommene und bei den Wahlen von 1718 in Anwen-dung gebrachte Loosordnung änderte an dem Ergebnißderselben sehr wenig.'"") Die Verbesserungen in einigenZweigen der Verwaltung"") hatten den Krebs, welcherim Gemeinwesen um sich fraß, nicht geheilt. Die Wahlenriefen ein allgemeines Mißvergnügen hervor, so wie deutsche,lateinische, französische Schmähschriften in Versen und inProsa, an den öffentlichen Gebäuden und an den Häusernder ersten Magistratspersonen angeschlagen, deren Urheber,ungeachtet der strengsten Untersuchungen und bis auf tau-send Thaler ansteigenden Belohnungen, niemals entdecktwurden.'") Die Oligarchie schloß ihre Reihen immer
106) Von Tillier, V, 45; siehe auch Geschichten Schweiz. Eidgenossen-schaft , Bd. X, (von L. Vukiemin) S. 29g, Note 33.
107) Von Tillier, V, 46.
108) Ibiä. 47 —49 ; Helvetia, I, 422.
109) Von Tillier, V, 113.
110) Im Jahre 1713 und den folgenden, ibiä. 112, 1i3.
111) Ibiä. 113, 114.