490
zu denken, unterwarf man die gewerbtreibende Klasse nochviel kleinlichern Polizeiordnungen. Nicht zufrieden, diegeringern Bürger von allen Stellen auszuschließen, fügtendie Mitglieder des großen Rathes oder „Standesglieder",welchen Titel sie sich gegeben hatten,'^) zu den einträg-lichen noch drückende Privilegien. Bei Gefängnißstrafeward den Handwerkern und allen andern Personen ver-boten, unter den Arkaden kleinere oder größere Lasten zutragen, nur damit die großen Herren und die ungeheuernReifröcke ihrer stolzen Weiber und Töchter in denselbengeraumen Schwung haben könnten; '^) an den Markt-tagen mußte der Bürger von ihnen zuerst das Schönsteauslesen lassen, und durfte erst gegen eilf Uhr anfangeneinzukaufen, wo er dann noch dazu theuer genug bezahlenmußte, was die Adeligen und Vornehmen nicht gewollthatten. Die Viktualien wurden im Znteresse einiger Be-amten so hoch im Preis getrieben, daß der Handwerks-mann mit aller Mühe die Seinigen kaum zu ernährenvermochte.
Das Mißtrauen ist die Gefährtin des kleinen Despo-tismus ebensowohl als des großen: jedes Zusammentretenvon Bürgern erregte Besorgnisse, sogar dann, wenn siezu der zu Verschwörungen am wenigsten geneigten Klassegehörten; dies beweisen die fünf 3ahre hindurch gegendie Freimaurerei in der Stadt, auf dem Lande und inder Waadt , wo die Maurergesellschaft, ungeachtet derPredigten und Verordnungen, ihre Logen vermehrte, ge-troffenen Maßregeln. Besser wäre gewesen, die Miß-
simiungen wieder, welche damals die Bürgerschaft beseelten, und
es war der Mühe werth, sie aufzubewahren. Siehe Biblioth.
von Bern , Uss. Nist, Nslv,, VI, 47, toi. 211, 212,
137) Helvetia, I, 414,
138) Helvetia, IV. 259; I, 431.
139) Die Freimaurerei war besonders in großer Gunst zu Lausanne , wo