Band 
Erster Theil.
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heißen und den geheimen Räthen Raths zu pflegen. "?)Die an die Angeklagten adressirten Briefe mußten vondem Postamt uneröffnet diesem Rath zur Untersuchungübergeben werden.Der Genfer Micheli du Crest,der nach einigen Aussagen gleichfalls betheiligt war,wurde aus dem Spitale, wo er früherer Vorfälle wegeneingesperrt war, in eine sichrere und weniger angenehmeGefangenschaft gebracht; '^) der Schlüssel zu seinem Kof-fer wurde alsbald den Untersuchungsrichtern eingehän-digt^) und man bemächtigte sich seiner Schriften, so-wie derjenigen aller andern Gefangenen.

Da die Geständnisse der drei Häupter der Verschwö-rung unvollständig schienen, so entstand die Frage, obnicht auch die Folter ihre Anwendung finden sollte, damitkeine der Thatsachen einer so wichtigen Verschwörung derObrigkeit unbekannt bleibe. Einige Magiftratspersonensetzten gerade wegen der Wichtigkeit der Geständnisse Werthdarauf, sie zuverlässig und folglich frei zu erhalten. Die Be-klagten welche bis jetzt unumwunden gesprochen hätten, könn-ten leicht dahin gebracht werden, aus Bosheit oder Ver-zweiflung eine Menge ehrlicher Leute als Mitschuldige zubezeichnen, und den giftigen Aeußerungen der Gegner derRegierung würde ein schöner Spielraum gegeben, wenn

197) Ibiä. Der große Rath hat dem geheimen Rath für die Unter-suchungen und anderes mehr, und dem Kriegsrath für die mili-tärischen Anstalten Vollmacht gegeben; der geheime Rath hatdiese Vollmacht zum größten Theile vier Herren übertragen, da-mit alles mit mehr Geheimniß behandelt werde. Engel an Hal-ler, 11. Juli 1749.

198) Rathsmanual, Sonntags, den 6. Juli.

199) Von Tillier, V. 193.

L00) Rathsmanual, Nr. 202. Samstags, den 5. Juli.

201) Ibiä. den 6. Juli.