Band 
Erster Theil.
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versammelten sich die Zweihundert, um die große Masseder Angeklagten zu beurtheilen. Die Schuldigsten wurdenzum Verluste ihrer bürgerlichen Rechte und lebensläng-licher Verweisung aus der Eidgenossenschaft verurtheilt;an ihrer Spitze war Kupfer, aber man gab ihm zur Be-sorgung seiner Geschäfte vierzehn Tage Zeit. ^) ZwanzigZahre, zehn Zahre Verbannung, ein- oder mehrjährigerHausarrest, kürzere oder längere Eingrenzung in die Stadtoder in seine Wohnung, ernste Ermahnungen vor demRath: das waren die übrigen verhängten Strafen; eilfBürger endlich, deren Schuld nicht dargethan werdenkonnte, wurden freigesprochen.^)

Den 13. August, um halb sechs Uhr Morgens, ver-reiste die ganze Caravans der Verbannten; eine Abthei-lung von fünf und zwanzig Füsiliers folgte ihnen nur bisvor das Stadtthor; ihre Weiber, ihre Kinder und Freundebegleiteten sie, theils in Kutschen, theils zu Pferde bis indas nächste Nachtlager. Etliche Tage vorher hatte maneine Steuer für sie gesammelt, die ungefähr 6000 Guldeneinbrachte.^) Manche trugen 300 Thaler mit sich fort.Doch gab es auch einige, welche kein Geld annehmenwollten. Die meisten Gläubiger erließen ihnen ihre Schul-den.^») Als Henzis Wittwe, eine geborne Malacrida,mit den andern Verbannten am Ufer des Rheines ankam,

217) Helvetia, IV, 271. Hr. von Tillier spricht nur von acht Tagen,S. 207, „Wenn sie ihrem Bann zuwider handelten »nd im Wie-„derbetretungsfalls sollen sie ohne vorherige Beurtheilung und„ohne Gnade enthauptet werden/' Urtheil über die sechs ewigBannisirten, in dem Manifest ansehend die in Bern entdeckteConspiration , S. 19.

218) Von Tillier, V, 206-209; Helvetla, IV, 270; Meyer, II, 383.

219) Meyer, II, 364.

LSO) Helvetla, IV, 270, 271.