Band 
Erster Theil.
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ders müssen wir unsere Untergebenen milde behandeln,damit sie die Schranken ihrer Pflicht nicht durchbrechen.Dieses Verfahren war uns von großem Nutzen für Be-sänftigung der Unsrigen und Behauptung der Ruhe inunserm Lande. Fast überall sind die Unterthanen reizbar;wenn sie auch begütigt scheinen, so bedarf es nur desleichtesten Scheines einer Gelegenheit für sie, um ihreunruhigen Köpfe zu erheben. So solltet auch Ihr, EurerEhre und Eurem Vortheil zu Liebe, die Livener als Kin-der betrachten, die um Gnade bitten, und nicht durchStrenge Vaterland, Freiheit, Wohlstand, Euer und unserDasein gefährden?'""") Urn , vordem schlicht und recht-lich in seiner Staatskunst, hatte dem seinen Spott seinerMiteidgenossen zum Trotz fast zwei Jahrhunderte langverschmäht, mit Gewalt der Waffen Unterthanen zu ge-winnen; Uri, theilweise noch der alten Gesinnung treu,machte nun, ungern zwar, einige Zugeständnisse?"") Dochstellten seine Erklärungen nicht in allen Stücken zufrie-den.^'") Indessen leisteten die Thalleute von Livenen den4. April auf einer friedlichen Landsgemeinde den Huldi-gungseid?") Es waren ihnen in fünfzehn Punkten, aufWohlverhalten hin, neue Freiheiten bewilligt worden?'")Die Anrede „liebe getreue Landleut" hob die Unterthanenin den Rang der freien Landleute?'") ohne sie jedoch derOberherrlichkeit Uri's zu entziehen. Von da an genoßdieses Thal eines Looses, das die Unterthanen der andern

308) Landammann und Landrath von Schwyz an Uri, 7. Februar 1713;Ab Jberg, X, 428 — 428.

309) Uri an Schwyz , 11. Februar 1713; Ab Jberg, X, 429 — 430.

310) Uri an Schwyz , 24. März.

311) Uri an Schwyz , 4. April, 9 Uhr Abends.

312) Kurtze doch gründliche Beschreibung, u. s. w.

313) Helvetia VIH. 479.