Band 
Erster Theil.
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Landesherrn verpflichtet, verschafften sich Recht durch Be-schlagnahme des Zolles, welchen alle vom Gotthard Kom-menden unten am Platifer entrichteten (November 1712).Uri schrieb an sede der acht Gemeinden (vioinanre) vonLivenen. Lange blieb die Antwort der Thal-Gemeindeaus. Uebelwollende suchten inzwischen das Volk zu Neue-rungen zu verleiten; Uri mahnte demnach seine Eidge-nossen von Schwyz , Livenen zur Pflicht zurückzurufen.^)Schwyz schrieb an die Unterthanen (26. November) undsagte den Herren Hülfe zu (24. Dezember). Die fünfkatholischen Orte hielten eine Conferenz zu Altorf undbeschlossen eine gemeinsame Abordnung an Ort und Stelle,an welcher nur Unterwalden keinen Theil nahm, um dieEmpörer zur Pflicht zurückzuführen und den Streit güt-lich beizulegen.^) Der Friede wurde unter Vorbehaltder Bestätigung durch die Urner Landsgemeinde herge-stellt.^) Uri stattete Schwyz für die große Mühe, welchesich dessen Abgeordnete für Besänftigung „dieses stürmi-schen Volkes" gegeben hatten, sowie „für die ausnehmendeKlugheit ihrer Vorstellungen an jene störrigen Leute"seinen Dank ab?°?)

Die Regierung von Schwyz , aus Besorgniß, diesouveräne Landsgemeinde möchte durch Verwerfung desVergleiches die Erbitterung wieder ins Leben rufen,machte Vorstellungen über die Gefahr solchen innernHaders in einer für die katholischen Orte ohnehin bedenk-lichen Zeit. „Nicht nur thut Einigkeit und gutes Ein-verständniß jederzeit Noth, sagte sie, sondern jetzt beson-

304) Uri an Schwyz , 22. November 1712.

30ä) Schwyz , dreyfach bestellter Landrath, 10. Januar 1713, Xo. 13,S. 113. Ab Jberg, X, 421.

306) Ab Jberg, X, 422.

307) Uri an Schwyz , 26. Januar 1713; Ab Jberg, X, 423.