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den Schluß der Landsgemeinde ^) und erkannte,es solltenvier Compagnien oder vierhundert Mann^) aufgebotenund etliche Male eingeübt werden, damit sie wenigstensladen und schießen könnten. Jedem Soldaten wurde fürden Fall eines Auszuges über die Landesgrenze ein PfundSchießpulver und vier und zwanzig Kugeln zugetheilt; da-gegen mußten sie sich auf eigene Kosten das Pulver fürdie Schießübungen anschaffen. Der Kriegsrath besichtigtedie Gewehre der versammelten Mannschaft und ergänztedie schadhaften. Die Mannschaft selbst erwählte ihre Of-fiziere^) und den Landesfahndrich; die Offiziere ernann-ten die Wachtmeister und Korporale,^) und versahen dieSoldaten mit ordentlichen Kokarden?^) Die Gemeinden,welchen die Einberufung der abwesenden Dienstpflichtigenoblag, waren gehalten, diese so wie die Kranken nach Be-dürfniß zu ersetzen. ^) Obwalden ordnete auch seinerseits
323) „Das Laudtsgemeindt mehr solle bestätet und Erkent seyn/' Protok.7. Mai. Die folgenden Einzelnheiten sind aus der nämlichenQuelle geschöpft.
324) Nur 300 Mann zogen a»S; aber ein Landrath ward nach Vellenzabgefertigt, um 100 Mann aus den drei Vogteien für Nidwalden in Sold zu nehmen, damit ihr Contingent dem Obwaldischengleichkomme. Nidwalden an Schwyz , 18. May (Ab Jberg, 459,460), Raths-Protok. 16. May. Wenn Obwalden seinem Aus-zuge einen Statthalter oder Landrath beiordnet, so thun wir esauch. Stellt es ein Stück schweres Geschütz, so wir auch . . .Wenn Obwalden den Wochensold für seine Soldaten auf 2 Gld.20 Sch. erhöht, so thun wir ein Gleiches. Raths-Protok.16. Mai.
325) Auf 200 Mann kamen 4 Offiziere, ein Hauptmann, ein Lieute-nant, ein Unterlieutenant und ein Fähndrich.
326) Verhandlung der unter den Waffen versammelten 400 Mann,11. Mai, Nachtrag zum Protokoll.
327) Raths-Protokoll, 16. Mai.
328, ibiä.
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