Band 
Erster Theil.
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Waffenübungen an, und setzte Strafbestimmungen gegendie aufgebotenen Dienstpflichtigen fest, welche nicht regel-mäßig an den Uebungen Theil nähmen.""")

Unter den Regierungen, deren Hülfe Uri ansprach,wünschte Schwyz , daß der Weg der Güte noch einmal ver-sucht würde, ehe man zu den Waffen greife. Zm Jahre 1713,schrieb es, war dieses Verfahren von Erfolg. Eine Con-ferenz der katholischen Orte, die mit Uri fast in gleicherWeise wie Schwyz verbündet seien, sollte die Mittel ver-abreden.^") Uri erwiederte, eine Conferenz würde dasUebel, das aus den Zugeständnissen von 1713 hervorge-gangen sei, nur verschlimmern; die väterlichen Warnun-gen seien ohne Erfolg geblieben; .sie mehr wir gegen unsereUnterthanen in Livenen Großmuth zeigen, desto mehr ver-gessen sie Treue, Pflicht und Eid uns gegenüber."""') DieLandsgemeinde von Schwyz bewilligte einen Zuzug von 600Mann,""?) »erbeutete aber Uri so wie seinen übrigen ältestenVerbündeten, Schwyz würde in Zukunft wegen Empö-rung von Unterthanen keine Mannschaft mehr aufbieten,außer bei wirklichem Angriff auf eines der acht alten Orte,und nachdem man zuvor alle Mittel der Ueberredung undGüte versucht hätte. Endlich bestand es wiederholt aufder Zusammenberufung einer Conferenz.""") Uri hielt

329) Protocol's Notaten, 10. Mai.

330) Schwyz an Uri , 7. Mai; Ab Jberg, 441 — 443.

331) Urner Landrath an Schwyz , 9. Mai; Urner Landsgemeinde anSchwyz , 11. Mai; ab Jberg, 448 — 452.

332) 200 Landsleuie, 400 Beisätzen, 200 Jmmediat-Angehörige, 100Unterthanen aus den watschen Vogteien; nur 200 Mann solltensogleich ausziehen, nnd um Uri nicht mit allzuviel Mannschaftzu belästigen, sollten 400 Mann sich bereit halte», um auf dieerste Mahnung aufzubrechen.

333) Landts-Gemeind Protoc. üb. 1. toi. 73; Raths-Protoc., 18.Mai; Ab Jberg, 461—465; Werner Archiv, Uri-Buch4., S. 259,267 - 269.