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Der Staatshaushalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Decennium 1849-1858 / von Friedrich von Taur
(Rothkirch)
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das Staatsoberhaupt von

Francs.

auf 100 Einwohner.

Reuss, jüngere Linie

375,000

481 Fr.

—

Cent.

Schwarzburg-Rudolstadt

306,427

439 „

97

99

„ Sondershausen

450,000

749 „

98

99

Waldeck

232,597

399 „

52

99

Anhalt-Bernburg

281,250

557 „

91

99

Reuss, ältere Linie

159,949

440 *

95

99

Hessen-Homburg

141,427

584 „

34

99

Sc. Königliche Hoheit der Grossherzog von Mecklenburg-Strelitz bezogen also von ihren getreuen Unterthanen ;

im Vcrhaltniss 2,365 mal mehr, als der Bundespräsident der Schweiz von den Bürgern dieses Landes. Der souveraine |

Herr von Sclnvarzburg-Sondershausen, einem Ländchen, dessen Bevölkerung derjenigen von Genf nicht gleichkommt, |

bezog für seine Person nicht viel weniger als die Summe, womit die Schweiz ihre gesammten allgemeinen Ausgaben j

(Bundesversammlung, Bundesrath, mit sämmtlichen Departements, Kanzleien, Archive, Statistik, Rechtspflege, auswärtige j

Angelegenheiten, die gesammte Finanzverwaltung etc.) bestreitet. Mit weniger als der Summe, welche die Person des i

Königs von Hannover bedurfte, deckte die Eidgenossenschaft ihre gesammten Ausgaben! j

Freilich hat der Bundespräsident der Schweiz niemals die glorreiche Aufgabe, die Gesellschaft von Anarchie und jUntergang zu retten; es fehlt ihm dazu sowohl die Macht als die Veranlassung. Auf möglichst ausgedehnte Freiheitist die Ordnung gegründet, fest genug, um zu ihrer Stütze weder eines Feder-, noch eines Bajonnette-bewafTneten j

Heeres zu bedürfen. Trotzdem erfreut sich der erste Beamte dieses Landes einer allgemeinen Achtung, wie sic schwer- !

'ich dem Oberhaupte eines anderen Staates zu Theil werden dürfte; um sie zu bewahren, bedarf es treuer Pflicht- j

erfüllung und keines äusseren Glanzes von Palästen, Livreeen und Wachen. Noch kürzlich empfing ein Chor unschul- ;

diger Scherze den sonderbaren Vorschlag: es möge dem Bundesprüsidenten ein eigener Wagen bewilligt werden, umseine Besuche nicht in einem Fiacre machen zu müssen; man fühlte unwillkührlich, dass für einen Slaatswagen nurdie Bahn zum Ruin der Freiheit breit genug ist.

Auch in den einzelnen Republiken der Schweiz finden wir dasselbe System in Anwendung. Hier bezieht häufigder Präsident der Regierung neben Dem, was man sein Ministergehalt nennen könnte, keine besondere Vergütung;eine Ausnahme findet sich z. B. in Appenzell A. R. , wo dem regierenden Landammann (der kein Ministergehalt cm- j

pfängt) eine Civilliste von 200 Frs., id est 53 Thaler 10 Si'bergroschcn preussisch oder 93 Gulden 20 Kreuzer rhein. i

bewilligt ist. Appenzell Ausserrhoden steht in Bezug auf seine Bevölkerung zwischen den deutschen Staaten Anhalt-

Bernburg und Reuss ältere Linie. In diesen ist es wahrscheinlich nölhig, dass der Fürst Tag und Nacht regiere; in >

Appenzell nicht. Das Volk besorgt selbst den grössten Theil seiner Geschäfte; in der Landsgemeinde, wo mehr alszehntausend Männer, laut uraltem Gesetz mit dem Schwert an der Seite, erscheinen und wo trotz der zehntausend| Schwerter die souveraine Versammlung nie durch einen Tumult befleckt worden ist, — dort, wenn die Regierungund sämmtliche Beamte ihr Mandat niedergelegt haben und die versammelten Hirten, Arbeiter und anderen Bürgerkein irdisches Wesen als ihren Herrn erkennen, erlassen sie die Gesetze über Besteuerung, Rechtspflege, Verwaltung,über alle Zweige des staatlichen Lebens. Die Aufgabe der Regierung besteht darin, das verstockte, conservative Volkmit den beweglichsten Vorstellungen zum Fortschritt zu treiben, ihm eindringlich zu beweisen, dass sie, die IRegierung, noch immer eine viel zu grosse Verantwortlichkeit und Gewalt habe, die eines Tages gemissbraucht werden ]könnte. Nach jahrelangem Flehen lässt sich dann das Volk herbei, die Revision eines Gesetzes zu bewilligen. !

Die an dem Oberhaupt der Regierung geübte Sparsamkeit vergisst auch die übrigen Beamten nicht. In dem- jselben Appenzell A. R. erhalten der stillstehendc Landammann jährlich 100 Fr., ein Landesstatthalter oder ein Landes- iseckelmeister 30 Fr., ein Landeshauptmann 10 Frs. Die Besoldungen des Landschreibers und Landweibels steigen auf1,700 und 1,200 Fr., im Verhällniss zu ihrer grösseren und mühsameren Arbeit. Die Abmessung der Gehalte nachdem Umfange und der Dauer der Leistungen finden wir in vielen Cantonen, so dass z. B. der Schreiber eines Tri—

| bunals bedeutend höher besoldet wird, als dessen Präsident, welcher sich für seinen grösseren Aufwand an Intelligenzdurch die grössere Ehre entschädigt glaubt. Hohe Gehalte sind hier um so weniger in Gebrauch, als es zum Glückedes Volks einen Beamten st and nicht gibt; alle 1, 2 oder längstens 3 Jahre werden sämmtliche Stellen neu besetzt undum sich dem Volke in ihnen nützlich zu machen, genügen ein rechtlicher Sinn, gesunder Verstand, die allgemeinewissenschaftliche Bildung und die von Kindheit an erworbene Vertrautheit mit den Einrichtungen des Staates.