Band 
Dritter Theil.
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ergriffen hätten, um dasselbe zu zwingen. Ab Zberg,ein alter Soldat aus spanischen Diensten, antwortete ihm :»Unsere Vater haben sich auf dem Schlachfelde vonKappel eidlich verpflichtet, jeden an Gut und Blut zustrafen, der von unserm Glauben abfällt; indem wir inihre Fußstapfen treten, greifen wir nicht an, wir ver-theidigen uns nur. Zweierlei ist's, das wir nie demAusspruche eines Schiedsgerichtes unterwerfen können,unser Glaube und unsere Souveränetät." — „Wir greifenauch weder den einen noch die andere an, erwiederte derBürgermeister von Zürich ; wir verlangen lediglich, daßihr gegen diejenigen euerer Angehörigen, welche bei unssich niederlassen, so handelt, wie wir gegen diejenigenunserer Unterthanen, die zu euch sich wenden. Zu unsermGlauben übergehen, ist kein Verbrechen." Alle Be-mühungen Wettsteins und der Berner Gesandten, Schwyz zur Anerkennung des eidSgenössischen Rechtes zu ver-mögen, blieben fruchtlos. Nun trat Bern auf die Seiteder Züricher. „ Der Religionsfrieden, geschrieben mit demSchwerte, rief der Schultheiß Fleckenstein von Luzern ,muß, wie es scheint, auch mit dem Schwerte vertheidigtwerden." „ Wir machen uns darauf gefaßt," entgegneteWerdmüller, zweiter Gesandter von Zürich . 2a diesesletztere wollte das Zoch der Verträge von 1531 einmalabschütteln, da es im Bauernkriege die Treue seinerUnterthanen und die Macht des schweren Geschützes derPersonaltapferkeit gegenüber erprobt hatte. Werdmüllerund Maser, Geistlichkeit und Kriegsstand, forderten gleich-mäßig zum Kampfe auf^). Ze heftiger der Winter sich

47) »Iksoloxi seinduulur. I'ixuriuis ownis üaluli postli»l>en6s.I!»silensös lolera»li»m lauäSlN. " Forstner an S. Alb. Portner.In Leb-et, VII. 607.