Band 
Dritter Theil.
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Die Bürgerschaft war erwerbslustig, fleißig, betrieb-sam^). Die Standeshäupter waren nicht, wie die-jenigen von Bern , reiche Grundbesitzer, von Jugend aufzu Staats- und Kriegsgeschäften und zum Gebieten er-zogen; in der Regel waren es Vorsteher der bedeutende-sten Gewerbe. Sie zeichneten sich eher durch Rechtlichkeit,Wissenschaft, sorgfältige Verwaltung als durch staatsmän-nischen Blick und Gewandtheit aus. Wie in Basel , Lu-zern und Solothurn war der Rath in zwei Hälften ge-theilt, deren eine die sechs ersten, die andre die sechs fol-genden Monate des Jahres hindurch regierte ^°). DieMitglieder des großen Rathes wurden nicht mehr durch

238) „Sie sind von unglaublicher Eingezogenheit. Aller ausländischeWein ist bei ihnen verboten. Nicht nnr geben sie nicht wie dieWerner glänzende Feste; man findet bei ihnen nicht einmalBequemlichkeit. Sie dürfen weder Gold- noch Silbertreffen,noch Stickereien, auch keine Spitzen tragen. Ebenso sind diePerrüken verboten. Ist jemand genöthigt, eine solche zu tragen,so muß er sich statt des Hutes mit einer Mütze bedecken. Esist übrigens weniger Sparsamkeit, als Politik, die sie so handelnheißt. Der Lurus macht vom Auslande abhängig. — DieZüricher wollen lieber gelehrt sein, als scheinen. . . Sie gebensich wenige Mühe, Landvogteien zu erhalten, die nicht einträg-lich sind. Die Bußen fallen nicht in die Kaffe des Landvogts."Amelot, Puisieulr, Burnet, Stanpan, die Archive. Die Land-schaft weniger milde regiert, als diejenige von Bern , bot auchnicht dasselbe Bild des Wohlstandes. — Nach der 1670 be-zogenen Vermögenssteuer konnte man das Kapitalvermögen derStadt zu zwanzig Millionen anschlagen. Vaterl. Sammlg.

239) Die Bürgermeister. Auch die Regierung trug den Korporations-und Municipal-Charakter. In ihrer Eigenschaft als Präsidentender Tagsatzung waren übrigens die Bürgermeister von Zürich Personen von Bedeutung. „Sie sind's, die den Takt an-geben." Amelot. — Wohl hüteten sie sich übrigens irgendwelche Verantwortlichkeit auf sich zu nehmen.

240) Die Mitglieder der stillestehenden Abtheilung konnten den Sitzungenals Zuhörer beiwohnen.