»t, n Buch. Viertes Capitel.
ranney erhält sich nicht ohne Tyranney. Dieser Sachenwurde von den Verständigsten die Uneinigkeit, Unschlüs-sigkeit und Schläfrigkeit ihrer Partey viel mehr als derBürgermeister angeklagt. Endlich machten sie einen An«schlag, denselben zu tödten, und Vaterland, Gut undEhre durch den Untergang ihres Feindes wieder zu er-werben, um die vorige Verfassung, worunter Zürich auf-geblühet und undenkliche Zeit bestanden, herzustellen,und nach dem Beyspiel ihrer Väter zu verwalten. DieseThat schien den alten Gesetzen gemäß 'b), löblich undgroß; sie freuten sich durch jeden AuSgang dem langenUnglück in Einer Nacht sein Ziel zu setzen.
Diesen Entschluß der ganzen Widerpart RudolfDruns brachtew die Vertriebenen *) vor Grafen Johann von Habsburg zu Rapperschwyl, und versprachen, wenner ihnen Beystand leiste zu Wiederaufrichtung der Gesetzeihrer Stadt, so sollen die Schulden getilget seyn, mitwelchen der Graf dem gemeinen Wesen verhaftet war.Der Graf, ein Mann von Kühnheit (die er selbst gegendie verehrkesten Gotteshäuser bewiesen), nicht reich, aberthätig-L), mochte glauben, daß er seinem Vater, von
ab) Wir wissen aus S. 4Z wie schwer verboten war,
Zünfte zu errichten. Ueberhaupt erlaubt jede Verfassungalles, wider den, welcher sie umstürzt,r) Irr den Chroniken.heiße» sie (ohne Schimpf) Banditen.,t>) Vor zwey Jahren entschied Herrmann von Landenberg derAeltere, zu Thurgau , Aargau und GlariS DestreichischeeLandvogt, nebst Johann von Frauenftld, Ritter, und demBürgermeister, seine Fehde mir Linsidlen. Der Graf hatteAbt Chuoni (Konrad von Gosgcn) auf Psäfstkon gefangen ge<nvmnien, und mit allen Pferden, und geraubtem Silber,Wein und Korn nach Rapperschwyl geführt, und war hierumin den Baun gekommen. Bey den Schiedrichtern fand Je*hann keine Gunst; er mußte, so viel möglich (und für jedenEimer Wein einen Gulden) zurückgeben. Die Rich tunS-Aürich aufDo. nach S. Johann zu Snngichten — LiideJunv—ES ist im dritten Jahrs, des neuen Schweiz , Mus., wo aber