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2/1825 (1825) Von dem Aufblühen der ewigen Bünde / durch Johann von Müller
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450
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II. Tuch- Sechstes Capitel-

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perschwyl bemächtigen; der Handel sey ihnen Vor-wand, in starker Menge hinauf zu ziehen; sie habenden Geschlechtern ihrer alten Vorsteher (die seit Au«dolf Brun zu Rapperschwyl wohnhaft waren) unterdem Beding ihres Beystandes die Wiederaufnahmeversprochen; sie werden diesen Anschlag sofort voll- strecken, wenn die Manier ankommen; diese liegen mitvielen wohibemannten Schiffen zu Hürden und Pfüf-fikon." Die Furcht solcher Dings, verstellt oder be.gründet, bewog den Vogt von Rapperschwyl (der sieselbst ausgebreitet oder von andern empfangen) eilendsden Ritter Heinrich Gcßler, Vogt von Grüningen,welche Landschaft hinter dem Ort Rapperschwyl gele-gen ist, um Verstärkung zu mahnen. Geßler stieß deSAbends zu ihm; alle Züricher, beleidiget von der Er-dichtung, oder abgeschreckt von ihrem Anschlag, saßenin die Schiffe und eilten zurück; die Männer von E!a>

. ris, dieser Dinge gewarnt, begaben sich ohne Marktin ihre Heimakh. In bittern Worten beklagten sich dieSchweizer der Verleumdung ihrer Treu; die Oestrei-chcr fuhren fort, sie eines meineidigen Friedbruchs j»beschuldigen. Wenn Rapperschwyl wider sie ist, so kön-nen die Züricher und Glarner schwerlich einander in!Krieg Beystand leisten, noch im Frieden mit einanderhandelnd).

Roten- Sieben Tage nach dieser Begebenheit, als Hett< ^bürg. mann Grimm von Grünenberg, Ritter, im Kiburgische» iKrieg der Eidgenossen Feind, Pfandherr zu Rotenburg ,wo der neue Zoll war, mit fast allem Volk an derKirch'

»§) Diese Begebenheit setzen wir in das Jahr 138s, zufolge deingute» Geschichtschreiber Albrecht Müller (bey Roo S-,-z), Lschudi, und aller Wahrscheinlichkeit. Ob das Mrücht wahr gewesen, welches Lschudi läugnet, und »ein»Schodeler auch bessere (wie Rhan) gestehen, dieses !»entscheiden finden wir nicht genügsame Gründe.