Band 
Zweiter Band.
Seite
229
JPEG-Download
 

Vierundfunfzigstes Kapitel.

229

aufsteigenden Periode die Meinungen und Sitten zu leiten ver-mochte. Dies ist meine Ansicht sowohl in dogmatischer wie inpolitischer Beziehung über dieses Regiment. In anderer Weisew ürde man die Wichtigkeit nicht begreifen können, welche sov iele bedeutende Männer von Alters her an gewisse Dogmengeheftet haben, die innig mit den Erfordernissen der kirchlichenEinheit und der sozialen Wirksamkeit verknüpft waren.

So verhielt es sich z. B. mit der schmerzlichen aber unerläss-lichen Verordnung, welche den katholischen Glauben als die strengeBedingung für die ewige Seligkeit vorschrieb. Ohne ein solchesGebot hätte das Auseinandergehen der theologischen Ueberzeugun-gen nicht gehemmt werden können. Dessenungeachtet hat diesesunheilvolle Gebot, welches alle Ungläubigen, selbst wenn sie esUnwillkürlich waren, verdammte, mein: wie jedes andere zur Zeitder Emanzipation den einstimmigen Unwillen erregen müssenNichts bestätigt in moralischer Hinsicht mehr die nur vorläufigeBestimmung aller religiösen Lehren. Das Dogma von der ursprüng-lichen Verdammung der ganzen Menschheit, welches in moralischerEinsicht noch empörender ist, war doch ebenso nothwendig, nichtMos zur Erklärung des menschlichen Elendes, sondern auch weildaraus die Nothwendigkeit einer Erlösung sich ergab, auf welcherder ganze katholische Glaube beruht. Es ist eben so mit demBegefeuer, was so bitter getadelt worden ist; dasselbe ist sehr ge-schickt als Correktiv der Ewigkeit der Höllenstrafen eingeführtWorden. Ohnedem würde diese Ewigkeit, ohne welche die religiösenForschriften nicht wirksam sein konnten, oft entweder zu einerv ’crderblichen Ungläubigkeit oder zu einer erschreckenden Ver-meidung geführt haben, die beide gleich gefährlich für den Ein-z clnen wie für die Gesellschaft geworden wären.

Eine genauere Prüfung der weiteren besonderen Dogmen würdeZe igen, wie nothwendig es politisch war, dass dem ersten wirklichenoder vorgestellten Begründer dieses religiösen Systems der göttlicheCharakter beigelegt wurde, da eine solche Auffassung sich mit derUnabhängigkeit der geistlichen Gewalt verband, welche so sichUnter einer unverletzlichen, unsichtbaren, aber unmittelbaren Auto-rität befand. Bei der Hypothese des Arius war dagegen die Weit-sche Gewalt, die sich unmittelbar an die gemeinsame Vorsehung