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Fünfundfünfeigstes Kapitel.
mächtig gemacht worden war, wie sich zeigt, wenn man diekönigliche Macht in Frankreich und in England im 12. Jahrhun-dert mit einander vergleicht. Auch begünstigten die Folgen dieserEroberung die Verbindung der aristokratischen Vereinigung mitden industriellen Klassen, indem zwischen beiden durch dieuntergeordnete Stellung des sächsischen Adels eine schätzbareVermittelung gebildet wurde, wie sie anderwärts nicht bestehenkonnte. Wer diese politische Anomalie erklären will, mag diegleichzeitige Entwickelung Venedigs und Schwedens prüfen; beidezeigen einen ähnlichen Gang.
Dies sind die vornehmsten Ergebnisse des von selbst erfolgtenVerfalls des katholischen und feudalen Regiments; die Desorgani-sation vollzog sich dann gegen Ende des 15. Jahrhunderts überallin einer mehr oder weniger hervortretenden Weise. Die geist-liche Gewalt war von da ab durch die weltliche Gewalt beseitigtund von den beiden Elementen der letzteren eines dem anderenuntergeordnet worden. Das Ganze dieses grossen Organismus warjetzt um eine einzige thätige Macht vereinigt, meist um das König-thum, auf dem die Geschicke des ganzen Systems, dessen Zer-setzung demnächst systematisch zu werden begann, ruhten.
Ich habe diese Gestaltung der revolutionären Bewegung inzwei Abschnitte getheilt, in den protestantischen und in den deisti-schen. Ich beginne mit der Betrachtung des ersteren nach seinenunmittelbaren politischen Wirkungen und seinem philosophischenEinfluss.
In erster Hinsicht war die Reformation des 10. Jahrhundertseine Folge der ganzen Lage, namentlich in dem, was den Zerfallder geistlichen Gewalt betrifft. Diese Folge hat sich in einerbeinahe gleichwerthigen Weise auch bei den Völkern verwirk-licht, welche dem Namen nach katholisch geblieben sind. Die geist-liche Macht ist vor dem Ende des 15. Jahrhunderts im ganzenWesten der weltlichen untergeordnet worden, und so kam es, dass nichtblos die Könige und der Adel bei der revolutionären Bewegung mit-gewirkt haben, sondern auch die Priester und die Päpste selbst.
Als Heinrich VIII sich von Rom trennte, waren Carl Vund Franz I nicht minder davon frei geworden. Das WerkLuther’s bestand lediglich in einer Fomiulirung dieser ersten