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Siebenunclfünfzigstes Kapitel.
das Verdienst, sie zu sprechen, nicht von jeder andern wesent-licheren Kenntniss befreien. Doch würde dieses Mittel nicht zu-reichen, wenn das positive Regiment nicht gleichzeitig die steteUeberwachung der Kritik entwickelte. Diese Ueberwachung wirddie Harmonie der geistlichen Gewalt befestigen, da sie aus derenVerfassung hervorgeht, nach welcher sie in ihrem Ursprungwie ihrer Thätigkeit den Bedingungen der Fähigkeit und Mora-lität unterworfen ist, deren Prinzip immer zur Unterstützung jedesTadels angerufen werden kann. Die Bedingungen der Fähigkeitbeziehen sich auf die schwierigen Vorbereitungen, welche die Ge-schicklichkeit der Mitglieder der spekulativen Körperschaft ver-bürgen sollen. Seitdem der Katholizismus die soziale Oberhoheitder Moral nicht blos in Bezug auf die Gewalt, sondern auch inBezug auf die Einsicht proklamirt hat, ist der armseligste Gläu-bige zu Gegenvorstellungen über jede Autorität, selbst die geist-liche nicht ausgenommen, berechtigt, welche die allgemeinen Ver-pflichtungen beschränken will. Wenn ein solches Recht unter 1dem monotheistischen Regiment bestanden hat, so muss es sichnoch mehr mit dem positiven Regiment vertragen, in welchemalles unter angemessenen Bedingungen besprochen werden kann.
Die, welche zur geistigen Regierung der Menschheit gelangenwollen, müssen erkennen, dass für ein solches Amt eine tiefe Mo-ralität ebenso nöthig ist, wie hohe Fähigkeiten.
Alle diese Betrachtungen werden genügend das Ziel, die Naturund den Charakter der geistlichen Reorganisation erkennen lassen-Dagegen würde eine Auseinandersetzung in Bezug auf die weit'liehe Reorganisation heutzutage noch nicht an der Zeit sein;doch möchte ich das Prinzip für die Zusammenordnung der mo-dernen Gesellschaften angeben. Der Begriff einer solchen Klassi-fizirung wird der neuen geistlichen Gewalt gestatten, sich einegenügend bestimmte Idee über die gesellschaftliche Umgebung zubilden, um derselben das Ganze der positiven Erziehung anzupassen,denn ausserdem würde das politische Ziel unbestimmt bleiben.
Vor dieser Darlegung habe ich indess den Unterschied z°beseitigen, welcher zwischen den privaten und öffentlichen Ver-richtungen gezogen wird. Diese empirische Eintheilung ist unserenvergänglichen Sitten entsprechend, aber würde jede soziale Klassi'