442
Siebenundfünfzigstes Kapitel.
jetzt als private geltenden Beschäftigungen heilegen wird, wird dieArt ihrer Ausführung in keiner Weise verändern. Je mehr dieEinsicht und die Gesellschaftlichkeit steigen, kann die Thätigkeitdes Einzelnen ausgedehntere Beziehungen annehmen. Deshalbkönnen die verschiedenen öffentlichen Arbeiten durch die Privat-industrie ausgeführt werden, wenn der Lohn direkt und schnellerfolgt. Diese Milderung in den Yerwaltungsmassregeln darf inkeiner Weise die unerlässliche Ordnung in den betreffenden Ar-beiten verändern. Indess zeigen in dieser Hinsicht die Verrich-tungen des positiven Organismus wesentliche Verschiedenheiten. Dieder praktischen Klasse werden ohne Gefahr dem Wechsel indivi-dueller Antriebe überlassen werden können, nachdem dieselbe durcheine weise Erziehung vorbereitet worden. Es muss hier immerdie beliebige Dazwischenkunft der Centraldirektion Vorbehaltenbleiben, da es wichtig ist, den Missbrauch des reglementirendenGeistes zu vermeiden, der leicht allen Selbstunternehmungsgeistersticken könnte. In der spekulativen Klasse muss dagegen diezu abgewendete, zu entfernte und deshalb von der Menge zu wenigbemerkte soziale Thätigkeit, die aber dabei nicht weniger wir kli chund wirksam sein kann, dahin führen', dass die verschiedenen Ar-beiten unter den Schutz einer öffentlichen Freigebigkeit gestelltwerden, was den Charakter dieser Arbeiten nach dem Maasse, alssie allgemeiner, abstrakter, für die individuelle Schätzung wenigergeeignet sind, mehr hervortreten lassen wird. Dies ist die alleinigeArt, in welcher der Unterschied der privaten und öffentlichenThätigkeit noch zugelassen werden kann.
Die Zusammensetzung der einzelnen Klassen in der positivenRangordnung wird nothwendig eine bewegliche sein. Die Erziehungwird jeden zu der Stellung führen, welche seinen erheblichstenAnlagen am meisten entspricht, ohne Rücksicht auf den Rang, inwelchen seine Geburt ihn gestellt haben mag. Einerseits mussder Zutritt zu jeder Stellung für die gerechten Ansprüche der Ein-zelnen offen bleiben, und anderseits muss der Ausschluss Unwür-diger immer ausführbar bleiben. Unzweifelhaft werden solche Ver-setzungen die Ausnahme bilden, da sie durch das Streben nachErblichkeit der Geschäfte meist beseitigt werden. Allerdings habendie meisten Menschen keine Anlage zu einem bestimmten Beruf